wind 7 Aktiengesellschaft
Bamberg
– Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): 526640 –
– ISIN: DE 0005266407 –
Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
Zu der im Bundesanzeiger vom 23.05.2023 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, den 30. Juni 2023, um 14.00 Uhr
im Luitpold Quartier, Luitpoldstraße 53, 96052 Bamberg,
ist bei der Gesellschaft ein Ergänzungsverlangen der Aktionäre Wertach-Solar GmbH, Stefan Schmölz und Sibylle Birkner als gemeinsame Antragsteller fristgemäß am 05.06.2023 eingegangen.
Die Tagesordnung der Hauptversammlung wird – unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 9 sowie der bereits ergänzten Tagesordnungspunkte 10 und 11 – gem. §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG aufgrund des Ergänzungsverlangens der gemeinsamen Antragsteller um folgenden neuen, hiermit bekanntgemachten Tagesordnungspunkt 12 ergänzt:
12. |
Sonderprüfung Die Hauptversammlung bestellt Herrn Rechtsanwalt Rainer Crusius, Bünaustraße 33, 01159 Dresden, zum Sonderprüfer gem. § 142 AktG. Er kann geeignete Hilfspersonen zur Prüfung heranziehen. Dem Sonderprüfer ist die Ausübung seiner Rechte auch unter Einschaltung von Hilfspersonen umfassend zu ermöglichen. Dem Sonderprüfer beziehungsweise seinen Hilfspersonen sind sämtliche aus Sicht des Sonderprüfers zur Durchführung der Sonderprüfung erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Mit dem Sonderprüfer wird unverzüglich ein entsprechender Vertrag geschlossen. Sollte der Sonderprüfer das Mandat nicht annehmen oder die Tätigkeit nicht abschließen können, bestellt der Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg einen anderen Sonderprüfer, der nachweislich über die für den Gegenstand der Sonderprüfung erforderliche Sachkunde verfügt. Die Sonderprüfung gemäß § 142 AktG hat die nachfolgend aufgeführten Vorgänge der Geschäftsführung zum Gegenstand:
Begründung der gemeinsamen Antragsteller: Zur Begründung verweisen wir auf den Sonderprüfungsantrag zu Ziff. 1 und die dortigen Ausführungen. Es bestehen insbesondere Verdachtsmomente, dass die Geschäfte der Gesellschaft mit Unternehmen und Personen der Naturstrom-Gruppe (Herrn Dr. Banning, Naturstrom AG, NaturEnergy GmbH & Co. KGaA, eco eco AG etc.) zulasten der Gesellschaft nicht einem Fremdvergleich standhalten, nicht den jeweils üblichen Marktverhältnissen entsprechen und Verträge und Unterlagen falsch datiert bzw. dokumentiert worden sein könnten. Problematisch erscheinen insbesondere der Kauf und Rückkaufverträge bezüglich der Windstrom Titting GmbH & Co. KG und damit im Zusammenhang abgeschlossene Verträge und getroffene Absprachen. Sofern Geschäfte einem Fremdvergleich nicht standhalten sollten, sind mögliche Schadensersatzansprüche der Gesellschaft zur prüfen. Bezüglich der beiden Kapitalerhöhung besteht der Verdacht, dass diese nicht im Interesse der Gesellschaft an einer bestmöglichen Finanzierung umgesetzt wurden. |
Sonstige Hinweise
Unter
https://www.wind7.com/investor-relations/hauptversammlung-2023/
sind weitere Informationen, insbesondere das Ergänzungsverlangen sowie diese Bekanntmachung des Ergänzungsverlangens zugänglich.
Eggolsheim, den 06.06.2023
wind 7 Aktiengesellschaft
Der Vorstand