wind 7 AG – Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen HV

wind 7 Aktiengesellschaft

Bamberg

– Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): 526640 –
– ISIN: DE 0005266407 –

Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung

Zu der im Bundesanzeiger vom 23.05.2023 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung

am Freitag, den 30. Juni 2023, um 14.00 Uhr
im Luitpold Quartier, Luitpoldstraße 53, 96052 Bamberg,

ist bei der Gesellschaft ein Ergänzungsverlangen der Aktionäre Wertach-Solar GmbH, Stefan Schmölz und Sibylle Birkner als gemeinsame Antragsteller fristgemäß am 05.06.2023 eingegangen.

Die Tagesordnung der Hauptversammlung wird – unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 9 sowie der bereits ergänzten Tagesordnungspunkte 10 und 11 – gem. §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG aufgrund des Ergänzungsverlangens der gemeinsamen Antragsteller um folgenden neuen, hiermit bekanntgemachten Tagesordnungspunkt 12 ergänzt:

12.

Sonderprüfung

Die Hauptversammlung bestellt Herrn Rechtsanwalt Rainer Crusius, Bünaustraße 33, 01159 Dresden, zum Sonderprüfer gem. § 142 AktG. Er kann geeignete Hilfspersonen zur Prüfung heranziehen. Dem Sonderprüfer ist die Ausübung seiner Rechte auch unter Einschaltung von Hilfspersonen umfassend zu ermöglichen. Dem Sonderprüfer beziehungsweise seinen Hilfspersonen sind sämtliche aus Sicht des Sonderprüfers zur Durchführung der Sonderprüfung erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

Mit dem Sonderprüfer wird unverzüglich ein entsprechender Vertrag geschlossen. Sollte der Sonderprüfer das Mandat nicht annehmen oder die Tätigkeit nicht abschließen können, bestellt der Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg einen anderen Sonderprüfer, der nachweislich über die für den Gegenstand der Sonderprüfung erforderliche Sachkunde verfügt.

Die Sonderprüfung gemäß § 142 AktG hat die nachfolgend aufgeführten Vorgänge der Geschäftsführung zum Gegenstand:

Der gesamte Kaufprozess bezüglich der Windstrom Titting GmbH & Co. KG (Exposé, Datenraum, Rückkaufverträge, jeweiliger Zeitpunkt der Unterzeichnung von Verträgen etc.) und im Zusammenhang damit abgeschlossene Verträge (Vermarktung, Stromlieferverträge, Dienstleistungsverträge etc.) und Nebenvereinbarungen sowie Informationen zur ratenweisen Zahlung des Kaufpreises (diesbezügliche Absprachen, Vermögensstände und Kontostände der Gesellschaft zu den jeweiligen Ratenzahlungsterminen usw.);

die beiden Kapitalerhöhungen im Jahr 2022, insbesondere zu der Frage, weshalb das genehmigte Kapital (trotz vorhandener Zeichnungsaufträge) nicht umfänglich ausgenutzt wurde, sondern Zeichnungsaufträge gekürzt wurden,

zur Frage, weshalb keine Kapitalerhöhung gemäß Art. 1 Abs. 4 lit. D ProspVO durchgeführt worden ist, und

wirtschaftliche und personelle Verflechtungen der Gesellschaft mit Unternehmen und Personen der Naturstrom-Gruppe (Herrn Dr. Thomas E. Banning, Naturstrom AG, AG, NaturEnergy GmbH & Co. KGaA, eco eco AG etc.), insbesondere ob Geschäfte mit dieser Gruppe in den letzten zwei Geschäftsjahren einem Fremdvergleich standhalten, Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche gegen die genannten Unternehmen und Personen sowie gegen den ehemaligen Vorstand Herrn Wolfgang Lorenz

Begründung der gemeinsamen Antragsteller:

Zur Begründung verweisen wir auf den Sonderprüfungsantrag zu Ziff. 1 und die dortigen Ausführungen.

Es bestehen insbesondere Verdachtsmomente, dass die Geschäfte der Gesellschaft mit Unternehmen und Personen der Naturstrom-Gruppe (Herrn Dr. Banning, Naturstrom AG, NaturEnergy GmbH & Co. KGaA, eco eco AG etc.) zulasten der Gesellschaft nicht einem Fremdvergleich standhalten, nicht den jeweils üblichen Marktverhältnissen entsprechen und Verträge und Unterlagen falsch datiert bzw. dokumentiert worden sein könnten. Problematisch erscheinen insbesondere der Kauf und Rückkaufverträge bezüglich der Windstrom Titting GmbH & Co. KG und damit im Zusammenhang abgeschlossene Verträge und getroffene Absprachen. Sofern Geschäfte einem Fremdvergleich nicht standhalten sollten, sind mögliche Schadensersatzansprüche der Gesellschaft zur prüfen.

Bezüglich der beiden Kapitalerhöhung besteht der Verdacht, dass diese nicht im Interesse der Gesellschaft an einer bestmöglichen Finanzierung umgesetzt wurden.

Sonstige Hinweise

Unter

https:/​/​www.wind7.com/​investor-relations/​hauptversammlung-2023/​

sind weitere Informationen, insbesondere das Ergänzungsverlangen sowie diese Bekanntmachung des Ergänzungsverlangens zugänglich.

 

Eggolsheim, den 06.06.2023

wind 7 Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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