FHG-Projekt Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main – Bekanntmachung gemäß § 30 Abs. 3 Satz 2 AktG (Die FHG-Projekt Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main ist am 3. November 2022 gegründet)

FHG-Projekt Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

Bekanntmachung gemäß § 30 Abs. 3 Satz 2 AktG

 

 

Die FHG-Projekt Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main ist am 3. November 2022 gegründet und am 25. Januar 2023 unter HRB 129848 in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen worden.

In der notariellen Gründungsurkunde vom 3. November 2022 hat die Gründerin der FHG-Projekt Aktiengesellschaft – die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale – drei Aufsichtsratsmitglieder zum ersten Aufsichtsrat der FHG-Projekt Aktiengesellschaft bestellt, und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das erste Voll- oder Rumpfgeschäftsjahr beschließt.

Der nach Ablauf der Amtszeit des ersten Aufsichtsrats zu bestellende neue Aufsichtsrat besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung der FHG-Projekt Aktiengesellschaft aus drei Mitgliedern. Nach Ansicht des Vorstands ist der Aufsichtsrat der FHG-Projekt Aktiengesellschaft ausschließlich mit Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu besetzen (§§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 AktG). Der neu zu wählende Aufsichtsrat wird nur aus Mitgliedern der Aktionäre zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb einer Frist von einem Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht Frankfurt am Main anrufen.

 

Frankfurt am Main, Juni 2023

FHG-Projekt Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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