GAG Ludwigshafen am Rhein Aktiengesellschaft für Wohnungs-, Gewerbe- und Städtebau – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

GAG Ludwigshafen am Rhein Aktiengesellschaft
für Wohnungs-, Gewerbe- und Städtebau

Ludwigshafen am Rhein

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am

Mittwoch, den 19.07.2023, 11:00 Uhr,

im Turmrestaurant im Ebertpark,
Erzbergerstraße 69, 67063 Ludwigshafen am Rhein,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung höflich ein.

Tagesordnung
und Vorschläge zur Beschlussfassung der Hauptversammlung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Diese Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der GAG Ludwigshafen am Rhein Aktiengesellschaft für Wohnungs-, Gewerbe- und Städtebau, Mundenheimer Straße 182, 67061 Ludwigshafen, zur Einsicht der Aktionäre aus und werden auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos in Abschrift überlassen. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 2.795.490,76 € wie folgt zu verwenden:

a) Verteilung an die Aktionäre 2.794.800,00 €
b) Einstellung in die Gewinnrücklagen 0,00 €
c) Gewinnvortrag 690,76 €
Gesamt 2.795.490,76 €
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitglied des Vorstands, Herrn Wolfgang van Vliet, Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2023 folgenden Abschlussprüfer zu bestellen:

Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V.
Franklinstraße 62, 60486 Frankfurt

6.

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der GAG Ludwigshafen am Rhein

a)

Schließung einer Regelungslücke zu den Vorzugsaktien

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung wie folgt zu ändern.

Verweis Satzung Geltende Fassung der Satzung Beschlussvorschlag neue
Fassung der Satzung
§ 3 Abs. 2 Es ist eingeteilt in:
120000 Stückaktien „Buchstabe A“
120000 Stückaktien „Buchstabe B“
Die Stückaktien lauten auf den Namen. Ihre Umwandlung in Inhaberaktien ist ausgeschlossen. Die Stückaktien „Buchstabe A“ sind Vorzugsaktien. Sie gewähren ein Vorrecht auf den zur Ausschüttung gelangenden Gewinn. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ist ausgeschlossen. Es können Sammelurkunden ausgegeben werden.
Es ist eingeteilt in:
120000 Stückaktien „Buchstabe A“
120000 Stückaktien „Buchstabe B“
Die Stückaktien lauten auf den Namen. Ihre Umwandlung in Inhaberaktien ist ausgeschlossen. Die Stückaktien „Buchstabe A“ sind Vorzugsaktien. Sie gewähren ein Vorrecht auf 4 Prozent des zur Ausschüttung gelangenden Gewinns. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ist ausgeschlossen. Es können Sammelurkunden ausgegeben werden.
b)

Sonderbeschluss der Stammaktionäre über Satzungsänderung zur Schließung einer Regelungslücke zu den Vorzugsaktien

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen den Stammaktionären vor, dem unter Tagesordnungspunkt 6. a) vorgeschlagenen Beschluss zuzustimmen.

c)

Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre über Satzungsänderung zur Schließung einer Regelungslücke zu den Vorzugsaktien

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen den Vorzugsaktionären vor, dem unter Tagesordnungspunkt 6. a) vorgeschlagenen Beschluss zuzustimmen.

d)

Einführung eines Entsendungsrechts in den Aufsichtsrat für die Stadt Ludwigshafen am Rhein

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung wie folgt zu ändern.

Verweis Satzung Geltende Fassung der Satzung Beschlussvorschlag neue
Fassung der Satzung
§ 8 Abs. 1 Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern. Sie werden von der Hauptversammlung gewählt, soweit sie nicht als Mitglieder der Arbeitnehmer nach dem Betriebsverfassungsgesetz zu wählen sind. Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern. Sie werden von der Hauptversammlung gewählt, soweit sie nicht als Mitglieder der Arbeitnehmer nach dem Betriebsverfassungsgesetz zu wählen sind oder ein Entsendungsrecht i.S.v. § 101 Abs. 2 AktG begründet ist.
§ 8 Abs. 2 Absatz 2 würde neu aufgenommen und alle nachfolgenden Absätze des § 8 der Satzung würden um eine Nummer nach hinten verschoben. Die Stadt Ludwigshafen am Rhein entsendet, unter Anrechnung auf die von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder, einen Vertreter gemäß § 88 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 GemO RLP in den Aufsichtsrat.
e)

Konkretisierung der Thesaurierungsvorgaben

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung wie folgt zu ändern.

Verweis Satzung Geltende Fassung der Satzung Beschlussvorschlag neue
Fassung der Satzung
§ 18 Abs. 1 Aus dem Jahresüberschuss abzüglich eines Verlustvortrages aus dem Vorjahr sind 5 Prozent in die gesetzliche Rücklage einzustellen, bis der Nennbetrag des Grundkapitals erreicht oder wieder erreicht ist. Sie darf nur nach den gesetzlichen Vorschriften verwandt werden. Aus dem Jahresüberschuss abzüglich eines Verlustvortrages aus dem Vorjahr sind 5 Prozent in die gesetzliche Rücklage einzustellen, bis durch die gesetzliche Rücklage zuzüglich der nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HGB gebildeten Kapitalrücklagen 75 Prozent des Nennbetrags des Grundkapitals erreicht oder wieder erreicht ist. Sie darf nur nach den gesetzlichen Vorschriften verwandt werden.
§ 18 Abs. 2 Stellen Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, so sollen sie 50 Prozent des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einstellen. Stellen Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, so liegt es gemäß § 58 Abs. 2 AktG in deren Ermessen, bis zu 50 Prozent des Jahresüberschusses in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
7.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Beendigung der zum 19.07.2023 einberufenen Hauptversammlung endet gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats. Dementsprechend sind die Mitglieder des Aufsichtsrats neu zu wählen.

Der Aufsichtsrat besteht nach § 8 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus neun Mitgliedern. Er setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat zusammen, so dass ein Drittel des Aufsichtsrats aus Arbeitnehmervertretern besteht.

Die drei Arbeitnehmervertreter wurden am 19.04.2023 von den Arbeitnehmern gewählt. Es sind dies:

a.

Antonella Perna, Angestellte, Betriebsratsvorsitzende

b.

Monica Fieger, Angestellte, Sachbearbeiterin Finanz- und Rechnungswesen

c.

Jan Weingarte, Angestellter, Sachbearbeiter Versicherung

Die sechs Anteilseignervertreter sind von der Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Anteilseignervertreter werden mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.

Der Aufsichtsrat schlägt folgende Personen vor:

a.

Frau Jutta Steinruck, Oberbürgermeisterin der Stadt Ludwigshafen am Rhein, wohnhaft Ludwigshafen am Rhein

b.

Herr Dr. Liborio Ciccarello, Psychologischer Psychotherapeut, in eigener Praxis tätig, wohnhaft Ludwigshafen am Rhein

c.

Frau Johanna Coleman, Geschäftsführerin der BASF Wohnen + Bauen GmbH Ludwigshafen am Rhein, wohnhaft Ludwigshafen am Rhein

d.

Frau Dr. Susanne Griffiths, Chief of Staff R+D der AbbVie Deutschland GmbH & Co. Ludwigshafen am Rhein, wohnhaft Bensheim

e.

Herr David Guthier, Key Account Manager der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, wohnhaft Ludwigshafen am Rhein

f.

Herr Dr. Peter Uebel, Arzt, in eigener Praxis tätig, wohnhaft Ludwigshafen am Rhein

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt, die in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

Anträge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

Postanschrift: GAG Ludwigshafen am Rhein
z. H. des Vorstands
Mundenheimer Straße 182
67061 Ludwigshafen am Rhein
Telefax: 0621 5604199
E-Mail: wvanvliet@gag-ludwigshafen.de

 

Der Vorstand
Wolfgang van Vliet

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