GAG Ludwigshafen am Rhein Aktiengesellschaft
für Wohnungs-, Gewerbe- und Städtebau
Ludwigshafen am Rhein
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, den 19.07.2023, 11:00 Uhr,
im Turmrestaurant im Ebertpark,
Erzbergerstraße 69, 67063 Ludwigshafen am Rhein,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung höflich ein.
Tagesordnung
und Vorschläge zur Beschlussfassung der Hauptversammlung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 Diese Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der GAG Ludwigshafen am Rhein Aktiengesellschaft für Wohnungs-, Gewerbe- und Städtebau, Mundenheimer Straße 182, 67061 Ludwigshafen, zur Einsicht der Aktionäre aus und werden auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos in Abschrift überlassen. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 2.795.490,76 € wie folgt zu verwenden:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitglied des Vorstands, Herrn Wolfgang van Vliet, Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2023 folgenden Abschlussprüfer zu bestellen: Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V. |
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6. |
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der GAG Ludwigshafen am Rhein
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7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Mit Beendigung der zum 19.07.2023 einberufenen Hauptversammlung endet gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats. Dementsprechend sind die Mitglieder des Aufsichtsrats neu zu wählen. Der Aufsichtsrat besteht nach § 8 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus neun Mitgliedern. Er setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat zusammen, so dass ein Drittel des Aufsichtsrats aus Arbeitnehmervertretern besteht. Die drei Arbeitnehmervertreter wurden am 19.04.2023 von den Arbeitnehmern gewählt. Es sind dies:
Die sechs Anteilseignervertreter sind von der Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Anteilseignervertreter werden mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt. Der Aufsichtsrat schlägt folgende Personen vor:
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt, die in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.
Anträge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
Postanschrift: | GAG Ludwigshafen am Rhein z. H. des Vorstands Mundenheimer Straße 182 67061 Ludwigshafen am Rhein |
Telefax: | 0621 5604199 |
E-Mail: | wvanvliet@gag-ludwigshafen.de |
Der Vorstand
Wolfgang van Vliet