Dienst!AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Dienst!AG

Saarbrücken

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2023

 

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, den 21. Juli 2023 ab 13:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der Dienst!AG, Lortzingstraße 20, 66111 Saarbrücken, statt.

 

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Der Jahresabschluss der Dienst!AG für das Geschäftsjahr 2022 weist einen Jahresüberschuss von EUR 21.509,87 aus. Unter Berücksichtigung des Verlustvortrages aus dem Vorjahr für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von EUR 43.101,43 ergibt sich für das Geschäftsjahr 2022 insgesamt ein Bilanzverlust in Höhe von EUR 21.591,56. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 2023 für das Geschäftsjahr 2022 keine Ausschüttung in Form einer Dividende vorzunehmen.

3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

5.

Antrag auf Ermächtigung des Vorstands zur Zwangseinziehung der Aktien von Aktionären die nicht mehr zu dem in § 7 Abs. 3 Abs. 4 der Satzung der Dienst!AG bestimmten Personenkreis gehören (vereinfachtes Einziehungsverfahren nach § 237 Abs. 3 AktG)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der Vorstand wird im Rahmen des Einziehungsverfahrens nach § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG ermächtigt, Stückaktien von Aktionären, die nicht mehr zu dem in § 7 Abs. 3 Abs. 4 der Satzung der Dienst!AG bestimmten Personenkreis gehören, im Wege der vereinfachten Einziehung ohne Kapitalherabsetzung einzuziehen und die Angabe der Zahl der Stückaktien in der Satzung anzupassen. Im Falle der Einziehung durch den Vorstand erhöht sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital entsprechend.

6.

Antrag auf Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Um der Gesellschaft den Kauf von eigenen Aktien zu ermöglichen, muss sie von der Hauptversammlung dazu ermächtigt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Gesellschaft wird gemäß § 71 AktG ermächtigt bis zum 21.07.2028, außer zum Zweck des Handels mit eigenen Aktien, eigene Aktien bis zu höchstens zehn von Hundert des derzeitigen Grundkapitals zu kaufen und zu verkaufen. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien darf EUR 32,50 nicht unterschreiten und EUR 50,00 nicht überschreiten.

II. Regularien gemäß Satzung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und sich nicht später als am dritten Tag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben. Fällt der letzte Tag der Anmeldungsfrist auf einen Sonntag, einen Sonnabend oder einen staatlich anerkannten Feiertag, so kann die Anmeldung noch am folgenden Werktag vorgenommen werden. Die Anmeldung kann per Fax an 0681 93678 107 oder per Briefpost an den Vorstand der Gesellschaft erfolgen.

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Der Bevollmächtigte muss Aktionär der Gesellschaft sein und kann das Stimmrecht als Bevollmächtigter höchstens für dieselbe Zahl von Aktien ausüben, die ihm selbst gehören. Zum Nachweis der Bevollmächtigung ist die vom bevollmächtigenden Aktionär unterschriebe Vollmacht als Original in der Hauptversammlung vorzulegen.

 

Saarbrücken, 13.06.2023

Dienst! AG

Der Vorstand

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