Immundiagnostik Aktiengesellschaft – Ordentliche Hauptversammlung

Immundiagnostik Aktiengesellschaft

Bensheim

Wir laden unsere Aktionäre zu der

am 20.07.2023, 12:00 Uhr,

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,

Stubenwald-Allee 8a, 64625 Bensheim, Deutschland,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

 

I.
Tagesordnung

1.

Jahresabschluss 2022

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die Immundiagnostik AG sowie Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022.

Die vorstehenden Unterlagen einschließlich des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von EUR 26.155.069,63 eine Dividende von EUR 788,44 je Aktie im Nennbetrag von EUR 50,00, das sind insgesamt EUR 1.261.504,00 (entspricht ca. 30 % des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 4.204.951,55) auf das dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 80.000,00 an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von EUR 24.893.565,63 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Anspruch auf die Dividende wird fällig spätestens innerhalb von 15 Bankarbeitstagen nach Fassung des Gewinnverwendungsbeschlusses.

3.

Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dipl.-Kfm. Walter Okon, Mannheim, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

II.
Durchführung der Hauptversammlung

1.

Briefwahl

Es besteht die Möglichkeit, dass die Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne persönlich an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Die Stimmrechtsabgabe durch Briefwahl muss bis spätestens zum 19.07.2023, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der oben genannten Anschrift oder durch Übermittlung an folgende E-Mail-Adresse eingegangen sein:

info@immundiagnostik.com

Falls ein Aktionär sein Stimmrecht mittels Briefwahl fristgerecht sowohl schriftlich als auch elektronisch per E-Mail ausübt, wird unabhängig von den Eingangsdaten ausschließlich die elektronische Stimmabgabe per E-Mail als maßgeblich betrachtet.

Falls ein Aktionär oder eine von ihm bevollmächtigte Person an der Hauptversammlung persönlich oder im Wege der Online-Teilnahme teilnimmt, wird eine zuvor abgegebene Briefwahlstimme gegenstandslos.

2.

Online-Teilnahme

Daneben besteht die Möglichkeit, dass die Aktionäre auch ohne persönliche Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Die Teilnahme erfolgt unter Nutzung und Zuschaltung der Aktionäre oder Bevollmächtigten über die „Microsoft Teams“-Software. Die hierfür erforderlichen Zugangsdaten bzw. den Zugangslink erhalten die Aktionäre oder Bevollmächtigten separat vor der Hauptversammlung, wenn sie dies bis spätestens 19.07.2023, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft schriftlich oder per E-Mail anfordern.

3.

Bevollmächtigte

Sofern Aktionäre nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können sie ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung in Textform durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Für den Nachweis der Bevollmächtigung genügt die elektronische Übermittlung an folgende E-Mail-Adresse:

info@immundiagnostik.com

Auch Bevollmächtigte können sich der Briefwahl bedienen. Die Regelungen zu Erteilung, Widerruf und Nachweis der Vollmacht bleiben unberührt.

4.

Datenschutzrechtliche Informationen

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name und Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart, ggf. Name und Vorname sowie Anschrift des vom jeweiligen Aktionär benannten Aktionärsvertreter) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Aktionäre und Aktionärsvertreter erreichen die Gesellschaft als Verantwortliche im Sinne der Datenschutzbestimmungen per Post, Telefax oder E-Mail unter folgender Adresse (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):

Immundiagnostik AG
Stubenwaldallee 8a, 64625 Bensheim
Telefax: +49 6251 70190 – 368
E-Mail: info@immundiagnostik.com

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft ist unter folgender Adresse per Post oder E-Mail erreichbar:

Immundiagnostik AG
Herr Thomas Ott
Stubenwald-Allee 8a, 64625 Bensheim
E-Mail: info@datenschutz-ott.de

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt zu dem Zweck, die Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung abzuwickeln und Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung (einschließlich Erteilung und Widerruf von Vollmachten und Weisungen) zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies für den vorgenannten Zweck erforderlich ist bzw. soweit die Gesellschaft aufgrund von gesetzlichen Vorgaben berechtigt bzw. verpflichtet ist, personenbezogene Daten zu speichern. Für die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre.

Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zweck der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Sie verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Aktionären und Aktionärsvertretern sowie Dritten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Insbesondere werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die an der Hauptversammlung teilnehmen, unter Angabe des Namens, des Wohnorts, der Aktienzahl und der Besitzart in das gemäß § 129 Abs. 1 S. 2 AktG aufzustellende Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung eingetragen. Diese Daten können von anderen Aktionären und Hauptversammlungsteilnehmern während der Hauptversammlung und von Aktionären bis zu zwei Jahre danach eingesehen werden (§ 129 Abs. 4 AktG).

Aktionäre und Aktionärsvertreter können von der Gesellschaft nach näherer Maßgabe des Art. 15 ff. DS-GVO Auskunft über ihre personenbezogenen Daten, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie Übertragung ihrer personenbezogenen Daten auf sie oder einen von ihnen benannten Dritten (Recht auf Datenübertragbarkeit) verlangen. Diese Rechte können von den Aktionären und Aktionärsvertretern unentgeltlich unter den vorstehend in diesem Abschnitt II. Nr. 4 genannten Kontaktdaten der Gesellschaft geltend gemacht werden. Einem Verlangen nach Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten können gegebenenfalls gesetzliche Pflichten der Gesellschaft entgegenstehen.

Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutzaufsichtsbehörden gemäß Art. 77 DS-GVO zu.

 

Bensheim, den 14.06.2023

Vorstand

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