StorTrec AG, Niedernberg – 19. ordentliche Hauptversammlung (Dienstag, 25. Juli 2023, um 16:30 Uhr)

StorTrec AG

Niedernberg

Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am

Dienstag, 25. Juli 2023, um 16:30 Uhr MESZ
(Tuesday 25th July 2023, 4:30 pm. )

in unseren Geschäftsräumen im

BUSINESS-PARK Untermain,
63843 Niedernberg, Nordring 55,

stattfindenden

19. ordentlichen Hauptversammlung

 

 

Tagesordnung:

1.

Begrüßung und Eröffnung

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2022, des Geschäftsberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

Sämtliche Unterlagen liegen ab Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus, ebenso wie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Auf Verlangen werden diese Unterlagen, die im Übrigen auch in der Hauptversammlung ausliegen, jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt.

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31.12.2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31.12.2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 2.381.294,98 € auf neue Rechnung vorzutragen

4.

Beschlussfassung über die Wiederwahl sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats mit sofortiger Wirkung für eine weitere Amtszeit

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Georg Kunze, Darmstadt, Rechtsanwalt,

Herrn Hartmut Husemannn, Paderborn, Informatiker, sowie

Herrn Ulrich Ringleb, Aschaffenburg, selbst. Versicherungskaufmann,

für eine weitere Amtsperiode nach § 10 Abs. 2 der Satzung mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 25. Juli 2023 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, zu wählen.

Sämtliche der vorstehend genannten Personen üben keine Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus.

Sämtliche der vorstehend genannten Personen sind aktuell Mitglieder des Aufsichtsrats; sie haben ihr Amt jedoch mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung niedergelegt.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1 AktG und § 10 Nr. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen.

5.

Bestätigung sämtlicher Beschlüsse und sonstige Maßnahmen des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, sämtliche bis zum heutigen Tage vorgenommenen Beschlüsse und Maßnahmen des Aufsichtsrats bis einschließlich zum heutigen Tage zu bestätigen.

6.

Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2022 sowie vorangehende Geschäftsjahre zu bestätigen.

7.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2022 amtiert haben, für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

8.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2022 amtiert haben, für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

9.

Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2022 amtiert haben, gem. § 113 Absatz 2 AktG in Verbindung mit § 7 der Satzung der Gesellschaft eine Gesamtvergütung in Höhe von netto 20.000,-€ zu bewilligen. Wegen der umsatzsteuerlichen Regelung wird auf § 7 Absatz 2 der Satzung verwiesen.

10.

Rechte der Aktionäre

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 11 Nr. 3 der Satzung alle im Aktienbuch der Gesellschaft geführten Aktionäre berechtigt. Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind alle Stammaktionäre berechtigt.

Hinweise:

In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut oder einem gleichgestellten Institut, einer Aktionärsvereinigung oder einer nach § 135 Nr. 8 AktG gleichgestellten Person erteilt wird, bedürfen die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Für den Nachweis der Bevollmächtigung genügt die elektronische Übermittlung an folgende E-Mail Adresse: Ron.May@stortrec.com

 

Niedernberg, den 19.06.2023

StorTrec AG

Der Vorstand

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