GSW Immobilien AG – Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 Halbsatz 1 UmwG (Hinweis auf bevorstehende Verschmelzung)

GSW Immobilien AG

Berlin

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 Halbsatz 1 UmwG
– Hinweis auf bevorstehende Verschmelzung

 

1.

Es ist beabsichtigt, die Zweite GSW Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 97430 B (übertragende Gesellschaft) im Wege der vereinfachten Konzernverschmelzung auf die GSW Immobilien AG mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 125788 B als übernehmende Gesellschaft zu verschmelzen.

Die GSW Immobilien AG mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 125788 B, ist die alleinige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft. Ein Verschmelzungsbeschluss des übernehmenden Rechtsträgers ist gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

2.

Aktionäre der GSW Immobilien AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der GSW Immobilien AG erreichen, können jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 Satz 1 UmwG).

3.

Ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung liegen für die Dauer eines Monats

a)

der Entwurf des Verschmelzungsvertrags zwischen der GSW Immobilien AG und der übertragenden Gesellschaft sowie

b)

die Jahresabschlüsse und – soweit erforderlich – die Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022

zur Einsicht durch unsere Aktionäre in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.

 

Berlin, im Juni 2023

GSW Immobilien AG

Der Vorstand

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