Medtron Aktiengesellschaft
Saarbrücken
Amtsgericht Saarbrücken, HRB 13752
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Medtron Aktiengesellschaft („Gesellschaft“)
lädt hiermit ihre Aktionäre zu der am
21. Juli 2023 um 11.00 Uhr (MESZ)
in den Räumlichkeiten des
Victor ́s Residenz-Hotel Saarbrücken, Deutschmühlental 19,
66117 Saarbrücken im Tagungsraum, Matisse,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
TAGESORDNUNG
1. |
Regularien |
2. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2022 Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 wurde vom Vorstand erstellt, vom Wirtschaftsprüfer entsprechend geprüft und von diesem in der am 21. Juli 2023 vorangegangenen Aufsichtsratssitzung vorgestellt. Der Aufsichtsrat hat diesen gebilligt, womit der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist. Die zu diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung erläutert. Sie werden während der Hauptversammlung vor Ort zur Einsicht ausliegen. Auf Verlangen wird Aktionären eine Kopie postalisch übersandt. |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen. |
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. |
5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST Wirtschaftsprüfung AG & Co. KG, 66763 Dillingen, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschuss für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen. |
6. |
Sonstiges |
WEITERE HINWEISE
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich oder elektronisch teilnehmen und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können auf durch Gesetz und Satzung zugelassene Weise, insbesondere schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Wege per E-Mail, erteilt werden. Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Saarbrücken, im Juni 2023
Medtron AG
Der Vorstand