IoT Nanotech AG, Bremen – Bezugsangebot (ISIN DE000A0HM5A1 – Ausgabebetrag beträgt € 1,40 je nennwertloser Stückaktie)

IoT Nanotech AG

Bremen

– ISIN DE000A0HM5A1 –

Bezugsangebot

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an die bestehenden Aktionäre der IoT Nanotech AG
und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar

 

Die ordentliche Hauptversammlung der IoT Nanotech AG mit Sitz in Bremen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 23298 („Gesellschaft“), vom 19.2.2020 hat unter Tagesordnungspunkt 3 u. a. beschlossen:

„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 18.2.2025 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 175.000,00 gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht zu, wobei die Durchführung einer Kapitalerhöhung vollständig oder teilweise gemäß § 186 Abs. 5 AktG erfolgen kann. Die Gewinnberechtigung der jungen Aktien kann auch bereits laufende und abgelaufene Geschäftsjahre vollständig umfassen, solange noch kein Gewinnverwendungsbeschluss für diese Geschäftsjahre gefasst wurde.“

Der Vorstand hat am 27.9.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Kapitalerhöhung durch Ausgabe von 175.000 Aktien durchzuführen. Der Ausgabebetrag beträgt € 1,40 je nennwertloser Stückaktie. Die Kapitalerhöhung wurde gemäß § 186 Abs. 5 AktG durchgeführt und am 1.12.2021 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Die neuen Aktien werden unter Einräumung einer Bezugsfrist von zwei Wochen ausschließlich den Aktionären der Gesellschaft im Bezugsverhältnis 2:1 angeboten. Dabei erhalten die Aktionäre für jede bereits gehaltene Aktie ein Bezugsrecht, wobei jeweils zwei Bezugsrechte zum Bezug von einer neuen, aus dieser Kapitalerhöhung entstehenden Aktie berechtigen. Die neuen Aktien sind erstmals für das Geschäftsjahr 2021/​2022 gewinnberechtigt. Ein Überbezugsrecht besteht nicht.

Wir fordern hiermit unsere Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit

vom 28.6.2023 bis 12.7.2023 (jeweils einschließlich)

bei der Gesellschaft unter Verwendung des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Zeichnungsscheins auszuüben. Geschäftsanschrift: IoT Nanotech AG, Häschenstraße 19, 28199 Bremen, E-Mail info@iotnanotech.com

Als Bezugsrechtsnachweis ist eine Bankbescheinigung in Textform beizufügen, die sich auf den im Bankdepot verbuchten Depotbestand an Aktien der Gesellschaft am 28.6.2023, 0.00 Uhr, bezieht. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang des Zeichnungsscheins und der Bankbescheinigung (ggf. vorab per E-Mail) sowie des Bezugspreises bei der Gesellschaft. Zeichnungserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zum Ende der Bezugsfrist Zeichnungsschein und Bankbescheinigung bei der Gesellschaft eingegangen sind und auch der Bezugspreis auf dem im Zeichnungsschein genannten Konto der Gesellschaft gutgeschrieben ist.

Ein Bezugsrechtshandel oder eine Einbuchung der Bezugsrechte in die Depots der Aktionäre finden nicht statt. Die Bezugsrechte können an andere Aktionäre abgetreten werden, die Gesellschaft wird jedoch keinen An- und/​oder Verkauf von Bezugsrechten vermitteln.

Die neuen Aktien werden auf der Grundlage einer Ausnahme von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts angeboten; ein Wertpapierprospekt wird gemäß Art. 1 Abs. 4 b) der Verordnung (EU) 2017/​1129 nicht erstellt, da sich das Bezugsangebot in jedem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums an weniger als 150 nicht qualifizierte Anleger richtet. Den bezugsberechtigten Aktionären wird empfohlen, sich vor einer Zeichnung der neuen Aktien in geeigneter Weise über die Lage der Gesellschaft zu informieren.

Verkaufsbeschränkungen

Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.

Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Die neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika.

 

Bremen, im Juni 2023

IoT Nanotech AG

Der Vorstand

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