a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung – Hinweis auf bevorstehende Verschmelzungen gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung

Frankfurt am Main

Hinweis auf bevorstehende Verschmelzungen gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

 

Es ist beabsichtigt, die folgenden Gesellschaften als übertragende Gesellschaften auf die a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 28852, als übernehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme zu verschmelzen:

a)

GVS Grundstücksverwaltung Sossenheim GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 28834,

b)

Grundstücksverwaltung Chemnitz Annaberger Straße 231 GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 58787.

Infolge der Verschmelzungen übertragen die übertragenden Gesellschaften jeweils ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten auf die a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung und werden ohne Liquidation aufgelöst. Die Verschmelzungen sollen im Innenverhältnis mit Wirkung zum Beginn des 1. Januar 2023 (Verschmelzungsstichtag) erfolgen. Den Verschmelzungen liegen jeweils die Jahresbilanzen der übertragenden Gesellschaften zum 31. Dezember 2022 als Schlussbilanz zu Grunde.

Da sich sämtliche Geschäftsanteile der übertragenden Gesellschaften jeweils in der Hand der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung befinden, sind Verschmelzungsbeschlüsse der Hauptversammlung der übernehmenden Aktiengesellschaft grundsätzlich gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Aus demselben Grund sind Verschmelzungsberichte, Verschmelzungsprüfungen und Verschmelzungsprüfungsberichte nicht erforderlich (§§ 8 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2, 9 Abs. 2, 12 Abs. 3 UmwG).

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Demnach bedarf es zum Wirksamwerden des jeweiligen Verschmelzungsvertrags eines Verschmelzungsbeschlusses der Hauptversammlung der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung, wenn Aktionäre der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu den Verschmelzungen beschlossen wird. Die Satzung der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital (vgl. § 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG).

Klargestellt sei, dass sich Einberufungsverlangen von Aktionären auch nur auf eine der beiden geplanten Verschmelzungen beziehen können.

Einberufungsverlangen gemäß § 62 Abs. 2 UmwG sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntmachung dieses Hinweises im Bundesanzeiger an die a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung wie folgt zu richten:

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung, z. Hd. des Vorstands, Friedrich-Ebert-Anlage 3, 60327 Frankfurt am Main, Telefax: +49 69 240008 29, E-Mail: info@aaa-ffm.de.

Entscheidend ist jeweils der Zeitpunkt des Zugangs des Einberufungsverlangens bei der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung.

Ab dem Tag der Veröffentlichung dieses Hinweises im Bundesanzeiger liegen für die Dauer eines Monats die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung, Friedrich-Ebert-Anlage 3, 60327 Frankfurt am Main, zur Einsicht durch unsere Aktionäre aus:

Entwürfe der Verschmelzungsverträge,

Jahresabschlüsse der GVS Grundstücksverwaltung Sossenheim GmbH für die Geschäftsjahre 2020 bis 2022,

Jahresabschlüsse der Grundstücksverwaltung Chemnitz Annaberger Straße 231 GmbH für die Geschäftsjahre 2020 bis 2022,

Jahresabschlüsse und Lageberichte der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung für die Geschäftsjahre 2020 bis 2022.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften oder bei entsprechendem Einverständnis elektronische Ausfertigungen dieser Unterlagen.

Die Entwürfe der Verschmelzungsverträge wurden beim Handelsregister der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung eingereicht.

 

Frankfurt am Main, im Juni 2023

a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung

Der Vorstand

Comments are closed.