Hof am Weiher AG – Bezugsrecht für unsere Aktionäre (Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage um höchstens 398.000 Euro)

Hof am Weiher AG

Albessen

Bezugsrecht für unsere Aktionäre

 

Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Hof am Weiher AG vom 28.08.2021, eingetragen in das Handelsregister am 16.11.2021, wurde der Vorstand gemäß § 4 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 01.09.2026 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 398.000 Euro zu erhöhen und den Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen festzusetzen. Nach der Aktienemission 2022 verbleiben von diesem genehmigten Kapital noch 167.227 Aktien zum Nennwert von jeweils 1 EUR.

Am 17.04.2023 haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, das verbleibende genehmigte Kapital nach § 4 der Satzung wie folgt auszunutzen und eine Barkapitalerhöhung zu folgenden Bedingungen durchzuführen:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird durch Ausgabe von bis zu 167.227 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,05 Euro um höchstens 167.227 Euro erhöht.

Den Aktionären der Gesellschaft wird für je 6,151 alte Stückaktien eine neue Aktie zum Ausgabepreis von je 1,05 Euro zum Bezug angeboten. Die Aktien sind ab dem Geschäftsjahr 2023 gewinnberechtigt.

Das Bezugsrecht kann bis 15.07.2023 durch Unterzeichnung und Rücksendung der vollständig ausgefüllten Zeichnungsscheine unter gleichzeitiger Verpflichtung, den Ausgabebetrag der gezeichneten Aktien umgehend in voller Höhe auf ein Konto der Gesellschaft einzuzahlen, ausgeübt werden. Die Zeichnungsscheine stehen auf der Website der Gesellschaft unter www.hof-am-weiher.de zur Verfügung.

Die nicht fristgerechte Ausübung des Bezugsrechtes führt zum Verlust des Bezugsanspruchs. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt.

Bis zum Ablauf der Frist zur Ausübung des Bezugsrechts werden Zeichnungen der Altaktionäre entsprechend ihres Anteils am bisherigen Grundkapital gleichberechtigt behandelt.

Kaufangebot an Altaktionäre und weitere Interessenten

Nach Ablauf der Frist zur Ausübung des Bezugsrechtes können die von den Altaktionären nicht gezeichneten Aktien von Altaktionären über ihr Bezugsrecht hinaus und von Dritten gezeichnet und bezogen werden.

Die Zeichnungsfrist beginnt am 16.07.2023 und endet am 22.07.2023.

Bei Neuaktionären muss die Zeichnungssumme mindestens 500,00 Euro betragen. Zeichnungen von Aktionären werden vor solchen von Dritten bevorzugt berücksichtigt. Bei Zeichnungen von Aktionären und Dritten, die eine Überzeichnung auslösen würden, ist die zeitliche Reihenfolge des Eingangs der Erklärungen unter den Aktionären und unter den Dritten bei der Gesellschaft maßgebend. Der Vorstand wird mitteilen, wer nach den genannten Kriterien bezugsberechtigt ist.

Eine Zeichnung ist unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 22.10.2023 ins Handelsregister eingetragen worden ist.

Da bei dieser Kapitalerhöhung eine Emissionssumme von 100.000 € überschritten wird, besteht laut §4 WpPG die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines Wertpapier-Informationsblattes (WIB), welches von der BaFin zur Veröffentlichung gestattet wurde und dort hinterlegt ist. Das WIB steht auf der Internetseite der Hof am Weiher AG zur Verfügung:

Albessen, im Juni 2023

Hof am Weiher AG

Der Vorstand
Kornelius Burgdörfer-Bensel Lukas Bensel

 

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