Murphy & Spitz Green Capital Aktiengesellschaft – Einladung zur Hauptversammlung (Mittwoch, den 9. August 2023 um 10:00 Uhr)

Murphy&Spitz Green Capital Aktiengesellschaft

Bonn

ISIN: DE000A0KPM66
WKN: A0KPM6

Einladung zur Hauptversammlung

 

Liebe Aktionäre,

wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Murphy&Spitz Green Capital Aktiengesellschaft am Mittwoch, den 9. August 2023 um 10:00 Uhr in unseren Geschäftsräumen in der Weberstraße 75 in 53113 Bonn.

 

I. Tagesordnung

1.

Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2022

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 921.670,45 € wie folgt zu verwenden:

Der Bilanzgewinn in Höhe von 921.670,45€ wird in Höhe von 900.000,00 € in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt und in Höhe von 21.670,45 € auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands Andrew Murphy für das Geschäftsjahr 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Prof. Dr. Olaf Müller-Michaels, Jochen Hardt und Jürgen Daamen für das Geschäftsjahr 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Dipl.-Kfm. Roland Knoll, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Mannheim, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 zu wählen.

II. Teilnahmebedingungen /​ Sonstiges

Einsichtnahme und Versand von Unterlagen

Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter

http:/​/​www.ms-green-capital.de/​investor-relations/​

zugänglich. Sie werden zudem der Hauptversammlung zugänglich gemacht.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes spätestens bis zum Ablauf des 2. August 2023 (24.00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse:

Quirin Privatbank AG
Bürgermeister-Smidt-Straße 76
28195 Bremen
Fax.: 0421 /​ 897604 – 44
E-Mail: hauptversammlungen@quirinprivatbank.de

bei der Gesellschaft anmelden. Zur Fristwahrung ist der Zugang der Anmeldung bei der angegebenen Adresse erforderlich.

Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch Bestätigung eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts zu erbringen und muss sich auf den Beginn des 19. Juli 2023 (00.00 Uhr) beziehen. Nur Personen, die zu diesem Zeitpunkt Aktionäre sind, sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmabgabe berechtigt. Die Anmeldung und der Nachweis über den Aktienbesitz bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Stimmrechtsvertretung

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Auch in diesem Fall ist für die rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Auf Verlangen wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht übersandt. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann der Gesellschaft auch elektronisch per E-Mail an ir@greencapital.de übermittelt werden.

Für die Bevollmächtigung von Intermediären und diesen gemäß § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellten Aktionärsvereinigungen oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, bestehen keine zwingenden Formvorschriften. Diese können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht in Verbindung zu setzen.

Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der folgenden Adresse spätestens am 15. Juli 2023 (24:00) zugehen:

Murphy&Spitz Green Capital Aktiengesellschaft
Vorstand
Weberstraße 75, 53113 Bonn

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und im Internet unter

http:/​/​www.ms-green-capital.de/​investor-relations/​

zugänglich gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an

Murphy&Spitz Green Capital Aktiengesellschaft
Weberstraße 75, 53113 Bonn
Fax: 0228 – 243911 – 29
oder per E-Mail an: ir@greencapital.de

zu richten.

Bis zum Ablauf des 25. Juli 2023 (24.00 Uhr) unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen unverzüglich im Internet unter

http:/​/​www.ms-green-capital.de/​investor-relations/​

zugänglich gemacht.

Auskunftsrecht der Aktionäre

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft und die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besteht das Grundkapital der Gesellschaft aus 3.380.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 3.380.000.

 

Bonn, im Juni 2023

Murphy&Spitz Green Capital Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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