NFON AG – Mitteilungen gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG ( Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen)

NFON AG

München

WKN A0N4N5 ISIN DE000A0N4N52

Mitteilungen gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

 

1.

Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft nebst gleichzeitiger Schaffung eines Bedingten Kapitals 2023

Die ordentliche Hauptversammlung der NFON AG hat am 30. Juni 2023 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossen, den Aufsichtsrat und den Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 29. Juni 2028 zu ermächtigen, im Rahmen eines Aktienoptionsplans 2023 bis zu Stück 572.883 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Die Aktienoptionen sind ausschließlich zum Bezug durch Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter verbundener Unternehmen im Sinne von §§ 15, 17 AktG bestimmt. Zur Gewährung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands wird der Aufsichtsrat ermächtigt. Zur Gewährung von Aktienoptionen an Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen wird der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch den Beschluss ermächtigt. 250.000 der Aktienoptionen können an Mitglieder des Vorstands, 200.000 an Mitarbeiter der Gesellschaft, 100.000 an Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen und 22.883 an Mitarbeiter verbundener Unternehmen ausgegeben werden.

Der Ermächtigungsbeschluss wird beim Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 168022) hinterlegt.

Zugleich hat die Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. Juni 2023 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 572.883,00 durch Ausgabe von bis zu 572.883 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Bezugsrechten auf Aktien (Aktienoptionen) an Mitglieder des Vorstands der NFON AG, an Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen im Sinne von §§ 15, 17 AktG sowie ausgewählte Mitarbeiter der Gesellschaft und verbundener Unternehmen im Sinne von §§ 15, 17 AktG im Rahmen eines von der Gesellschaft aufzulegenden Aktienoptionsprogramms 2023. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Aktienoptionen ausgegeben werden und die Inhaber dieser Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt.

Das Bedingte Kapital 2023 wird mit Eintragung der Ergänzung der Satzung um § 4 Absatz 7 in das für die Gesellschaft zuständige Handelsregister des Amtsgerichts München wirksam. Die entsprechende Ergänzung des § 4 der Satzung wird zur Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 168022) angemeldet.

2.

Reduzierung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft nebst gleichzeitiger teilweiser Aufhebung des Bedingten Kapitals 2021

Weiter hat die ordentliche Hauptversammlung der NFON AG am 30. Juni 2023 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossen, die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Juni 2021 von Aufsichtsrat und Vorstand zur Ausgabe von Aktienoptionen im Rahmen des Aktienoptionsplans 2021 um Stück 572.883 Aktienoptionen auf Stück 375.000 Aktienoptionen zu reduzieren.

Der insoweit geänderte Ermächtigungsbeschluss wird beim Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 168022) hinterlegt.

Zugleich hat die ordentliche Hauptversammlung der NFON AG am 30. Juni 2023 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossen, das in § 4 Absatz 6 der Satzung enthaltene dazugehörige Bedingte Kapital 2021 von bislang bis zu EUR 947.883,00 um EUR 572.883,00 auf bis zu EUR 375.000,00 herabzusetzen. Zu diesem Zweck wurde § 4 Absatz 6 der Satzung der Gesellschaft entsprechend geändert. Hiernach ist das Grundkapital der Gesellschaft um weitere bis zu EUR 375.000,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 375.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021). Diese bedingte Kapitalerhöhung wird – insoweit unverändert – nur insoweit durchgeführt, wie die NFON AG aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Juni 2021 im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2021 Aktienoptionen ausgegeben hat und die Inhaber dieser Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die NFON AG nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt.

Die Änderung des bisherigen § 4 Absatz 6 der Satzung der Gesellschaft wird mit der entsprechenden Eintragung in das Handelsregister des für die Gesellschaft zuständigen Amtsgerichts München wirksam. Die dahingehende Änderung des § 4 der Satzung wird zur Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 168022) angemeldet.

Hinsichtlich weiterer Einzelheiten hinsichtlich der unter 1. und 2. dieser Mitteilung bekanntgemachten Beschlüsse wird auf den Tagesordnungspunkt 8 der am 19. Mai 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung am 30. Juni 2023 (Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2023 und Ermächtigung zur Ausgabe von Optionen im Rahmen des NFON Aktienoptionsplans 2023, teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2021 sowie Reduzierung der Ermächtigung zur Ausgabe von Optionen im Rahmen des NFON Aktienoptionsplans 2021, Änderung der Satzung in § 4 Absatz 6 sowie Ergänzung der Satzung um § 4 Absatz 7 Bezug genommen.

Der vollständige Wortlaut der vorgenannten Beschlüsse ist in der notariellen Niederschrift über die Hauptversammlung am 30. Juni 2023 enthalten, die beim Handelsregister des Amtsgerichts München hinterlegt wird.

 

München, im Juni 2023

NFON AG

Der Vorstand

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