Finamon AG – Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung (15.08.2023, um 15.00 Uhr)

Finamon AG

Düsseldorf

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unserer Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu der

am Dienstag, den 15.08.2023, um 15.00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Finamon AG,
Werftstraße 47, Düsseldorf,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein, die als Vollversammlung gemäß § 121 Abs. 6 stattfinden soll.

A. Tagesordnungspunkte mit den Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Finamon AG und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Finamon AG (nachfolgend auch nur „Gesellschaft“) für das Geschäftsjahr 2022 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Punkt ist daher nicht erforderlich.

TOP 2: Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

den Jahresfehlbetrag 2022 in Höhe von EUR 301.064,75 auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Finamon AG für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Finamon AG für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Finamon AG für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

den im Geschäftsjahr 20222 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Finamon AG für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 5: Neuwahl des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gem. § 6 Ziff. 1 der Satzung der Gesellschaft i.V.m. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.

Der frühere Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Dr. Freitag, hat sein Amt als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 20. Januar 2023 niedergelegt, so dass Nachwahlen erforderlich waren um die von der Satzung vorgesehen Anzahl des Aufsichtsrats aufrechtzuerhalten. In der Hauptversammlung vom 28.02.2023 wurde Herr Dr. Johan Dehem als neues Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 08.03.2023 Herrn Steffen Geyer, der zuvor als Vertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden amtierte, zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt und Herrn Dr. Dehem als den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden.

Die Amtszeit aller derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Wirkung zum Ablauf der heutigen Hauptversammlung (15.08.2023), die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt. Dementsprechend sind alle Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft neu zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor:

a) Steffen Geyer, Beruf, Ingenieur, wohnhaft in Gaimersheim

b) Dr. Johan Dehem, Radiologe, wohnhaft in Geluveld, Belgien

c) Axel Melzer, Ingenieur, wohnhaft in Nastätten

d) Dr. Peter Hoffmann-Schockenhoff, Arzt, wohnhaft in Hamburg

alle im Wege der Einzelwahl, mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 15.08.2023, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl erfolgt gem. § 102 Abs.1 AktG i.V.m. § 6 Ziff. 2 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das zum 31.12.2027 endende vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet. Bei der Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder zum 15.08.2023 bleibt somit das Geschäftsjahr 2023 für die Berechnung der Amtszeit unberücksichtigt. Viertes Geschäftsjahr wäre demnach 2027. Die Amtszeit würde somit mit Beendigung der Hauptversammlung, die im Geschäftsjahr 2028 abgehalten wird, enden. Grob gerechnet beträgt also die Höchstdauer der Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder nach Beendigung der heutigen Hauptversammlung am 15.08.2023 ca. fünf Jahre.

Im Falle seiner Wahl soll Herr Steffen Geyer den Mitgliedern des Aufsichtsrats für den Vorsitz des Aufsichtsrats vorgeschlagen werden.

B. Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Teilnahmeberechtigt ist jeder Aktionär der Finamon AG sowie deren Bevollmächtigter gemäß § 7 Ziffern 2 und 3 der Satzung, wenn er sich für die Hauptversammlung vorher fristgerecht angemeldet hat und den Nachweis über den Besitz der Aktien erbracht hat. Zum Nachweis der Berechtigung genügt ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut, welcher auf den Beginn des einundzwanzigsten (21.) Tages vor der Versammlung, also den 25. Juli 2023, 00:00 Uhr MESZ, bezogen ist und mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also bis zum 09. August 2023, 24:00 Uhr, unter folgender Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugeht:

Finamon AG
Werftstraße 47
40549 Düsseldorf
Telefax: +49 211 54 55 69 01
E-Mail: info@finamon.de

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erbracht, ist ein zusätzlicher Nachweis der Bevollmächtigung nicht erforderlich.

Wir beabsichtigen, die Hauptversammlung als Vollversammlung nach § 121 Abs. 6 AktG abzuhalten und bitten daher unsere Aktionäre an der Hauptversammlung entweder anwesend zu sein oder sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen, damit die Beschlüsse der Hauptversammlung gültig sind.

 

Düsseldorf, den 03.07.2023

Finamon AG

– Der Vorstand –

Comments are closed.