TLG IMMOBILIEN AG – Bekanntmachung zu Dividende und Gewinnverwendung

TLG IMMOBILIEN AG

Berlin

WKN A12B8Z
ISIN DE000A12B8Z4

Bekanntmachung zu Dividende und Gewinnverwendung (Tagesordnungspunkt 2)

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 04. Juli 2023 beschlossen, den aufgrund eingetretener Veränderungen in der Anzahl der dividendenberechtigten Aktien ihren jeweiligen Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung wie folgt zu verwenden:

Verteilung an die Aktionäre:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,93 je Stückaktie, die für das Geschäftsjahr 2022 dividendenberechtigt ist; bei 106.803.574 dividendenberechtigten Stückaktien entspricht dies insgesamt EUR 99.327.323,82
Gewinnvortrag EUR 315.072.664,35
Bilanzgewinn EUR 414.399.988,17

Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag wurde das aktuelle dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe von EUR 106.803.574,00 eingeteilt in 106.803.574 Stückaktien zu Grunde gelegt.

Bei entsprechender Beschlussfassung ist der Anspruch auf die Dividende gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 07. Juli 2023, fällig.

Freiwilliger Hinweis zur Auszahlung für inländische Aktionäre:

Die Auszahlung der Dividende erfolgt grundsätzlich nach Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und einer eventuell persönlich gegenüber dem depotführenden Kreditinstitut erklärten Kirchensteuerpflicht am 07. Juli 2023.

Ein Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer findet nicht statt, wenn eine inländische natürliche Person dem depotführenden Kreditinstitut eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht hat. Entsprechendes gilt, soweit der Aktionär seiner Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt hat und das Freistellungsvolumen nicht bereits durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.

Der Aktionär erhält von der depotführenden Bank eine Steuerbescheinigung über die einbehaltene Kapitalertragsteuer, den einbehaltenen Solidaritätszuschlag und die gegebenenfalls einbehaltene Kirchensteuer.

Dieser Hinweis stellt lediglich eine allgemeine Erläuterung der Usancen der Auszahlung im Inland dar. Die Aktionäre werden gebeten, sich bei steuerrechtlichen Fragen an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zu wenden.

 

Berlin, im Juli 2023

TLG IMMOBILIEN AG

– Der Vorstand –

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