Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks, Aktiengesellschaft

Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks, Aktiengesellschaft

Köln

Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur

ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

ein, die

am Freitag, den 25. August 2023 um 11.00 Uhr

im EDEN Hotel Früh am Dom, Sporergasse 1 in 50667 Köln,

stattfindet.

I.

TAGESORDNUNG

1.

Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2022 und die Geschäftslage

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 und des Vorschlags des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Hohe Pforte 22, 50676 Köln, eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen.

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks AG aus dem Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 1.274.661,22 € wie folgt zu verwenden:

Ein Teilbetrag in Höhe von 384.000,00 € wird zur Zahlung einer Dividende in Höhe von 40,00 € je Aktie verwendet.

Der aus diesem Teilbetrag auf die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung gehaltenen eigenen Aktien entfallende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der verbleibende Teilbetrag in Höhe von 890.661,22 € wird mit 890.000,00 € in andere Gewinnrücklagen eingestellt und 661,22 € auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Dividende wird am 01.09.2023 ausgezahlt.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu beschließen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu beschließen.

6.

Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Das Amt aller Mitglieder des Aufsichtsrats, die von der Hauptversammlung gewählt worden sind, endet mit der Beendigung der Hauptversammlung am 25. August 2023. Es ist deshalb eine Neuwahl erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1, 4 DrittelbG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung und drei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herrn Karl-Heinz Berchter, Unternehmensberater, Geschäftsführer,

Herrn Alfred Habrer, Immobilienmanager, Dortmund,

Herrn Jürgen Neutgens, Vorstandsmitglied der Volksbank Köln Bonn eG, Bonn,

Herrn Rainer Schmitz, Steuerberater, Heinsberg,

Herrn Daniel Stausberg, Director der Atradius Reinsurance Ltd., Dublin/​Irland,

Herrn Prof. Dr. Michael Stausberg, Hochschullehrer, Bergen/​Norwegen.

Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zum Schluss der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Formhals Revisions- und Treuhand GmbH, Wipperfürth, als Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.

8.

Satzungsänderungen

Vorstand auf Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Änderung der Satzung zu beschließen. Nach § 9 Abs. 1) der Satzung wird folgender § 9 Abs. 1) a) eingefügt:

„Schriftliche oder fernmündliche Beschlussfassungen des Aufsichtsrats und solche per (Computer-)Fax oder E-Mail oder mittels sonstiger gebräuchlicher Kommunikationsmittel wie Videokonferenzen sind zulässig, sofern

sämtliche Aufsichtsratsmitglieder an der Sitzung teilnehmen

oder

der Vorsitzende dies unter Beachtung der Einberufungsfristen anweist und anordnet

Ein Widerspruchsrecht der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 108 Abs. 4 AktG besteht nicht. Über die Form der Beschlussfassung entscheidet der Vorsitzende – oder wenn der dieser verhindert ist – der Stellvertreter. Die vorgenannten Formen der Beschlussfassung können kombiniert werden.“

§ 9 Abs. 3 Satz 2 der Satzung wird aufgehoben und entfällt.

II. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 9.600 auf den Namen lautende Aktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 57 eigene Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich daher auf 9.543.

Teilnahme- und stimmberechtigt sind diejenigen natürlichen und juristischen Personen, die als Aktionäre im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und die laut § 11 der Satzung ihre Teilnahme angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der unten genannten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Um es der Gesellschaft zu ermöglichen, die Teilnahmeberechtigung zu prüfen, werden die Teilnehmer gebeten, sich in der Hauptversammlung ordnungsgemäß zu legitimieren.

Das Formular zur Anmeldung geht den Aktionären gemeinsam mit der Einladung zur Hauptversammlung zu. Die Anmeldung muss spätestens bis zum 18. August 2023 unter der hierfür genannten Adresse (siehe Punkt IV) bei der Gesellschaft eingegangen sein.

III. Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht nur selbst, sondern auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Außer bei einer Vertretung durch Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder sonstige in § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen, die für ihre Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen können, ist für die Vollmacht die schriftliche Form erforderlich.

Wir bieten unseren Aktionären die Möglichkeit, sich bei der Abstimmung durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Dem Stimmrechtsvertreter sind zu diesem Zweck eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechtes zu erteilen. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Aktionäre, die sich durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten lassen möchten, müssen eine Stimmrechtsvollmacht schriftlich an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.

Das Formular zur Erteilung der Vollmacht und der Weisungen geht den Aktionären gemeinsam mit der Einladung zur Hauptversammlung zu. Die Vollmachts- und Weisungserteilungen müssen spätestens bis zum 24. August 2023 unter der hierfür genannten Adresse (siehe Punkt IV) bei der Gesellschaft eingegangen sein.

IV. ZUGÄNGLICHMACHUNG VON GEGENANTRÄGEN UND WAHLVORSCHLÄGE

Gegenanträge und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung werden den in § 125 Absätzen 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unverzüglich unter der Internetadresse www.wrh.de nach den gesetzlichen Vorschriften zugänglich gemacht, wenn sie bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung an die nachstehende Adresse übersandt wurden:

Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks AG
Vorstand
Hohe Pforte 22
50676 Köln

Das Recht der Aktionäre, zu einem späteren Zeitpunkt oder in der Hauptversammlung Gegenanträge zu stellen und Wahlvorschläge zu unterbreiten, wird hierdurch nicht beeinträchtigt.

 

Köln, im Juli 2023


Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Comments are closed.