ixes AG – Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung (23. August 2023 um 14:00 Uhr)

ixes AG

Dreieich

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Aufgrund gerichtlicher Ermächtigung durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main vom 14. Juni 2023 (Az.: HRB 34962 Fall: 10) lade ich hiermit die Aktionäre der ixes AG zur außerordentlichen Hauptversammlung der ixes AG ein, die

am Mittwoch, den 23. August 2023 um 14:00 Uhr

in dem „Greenover Restaurant im Golf-Club Neuhof e.V.“,
Hofgut Neuhof, 633303 Dreieich,

stattfindet.

Zum Versammlungsleiter hat das Amtsgericht Offenbach am Main mit Beschluss vom 14. Juni 2023 (Az.: HRB 34962 Fall: 10) Herrn Rechtsanwalt Clemens Hüber, Kardinal-Faulhaber-Str. 15, 80333 München, bestimmt.

I. Tagesordnung:

Tagesordnungspunkt 1: Erörterung und Darstellung der aktuellen Lage der ixes AG, Planung 2022 /​ 2023 der Verwaltung, Notwendigkeit der Liquidation

Die Verwaltung wird gebeten, die aktuelle Lage der ixes AG sowie die Planung für 2022/​2023 darzulegen und zu erörtern. Die Notwendigkeit einer Liquidation der ixes AG ist zu erörtern.

Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung Auskunftsverlangen

Es wird vorgeschlagen, zu beschließen, dass die ixes AG zu folgenden Fragen und Punkten schriftlich unter Beifügung aller relevanter Unterlagen binnen zwei (2) Wochen ab Beschlussfassung Stellung zu beziehen hat:

1.

Bitte legen Sie die vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung mit dem ehemaligen Vorstand Herrn Gerd Brügel, zur variablen Vergütung und deren Berechnung detailliert dar. Fügen Sie insbesondere eine Übersicht vertraglicher Vereinbarungen mit Berechnung der einzelnen Vergütungspositionen bis zu Niederlegung sowie die Grundlagen für die variable Vergütung bei.

2.

Bitte legen Sie den Know-how-Transfer zum ehemaligen Vorstand Herrn Gerd Brügel und zu bei Herrn Gerd Bürgel nun bei Firma proQtech GmbH, Dreieich, Borngartenstr. 10, 63303 Dreieich, angestellten Mitarbeitenden der ixes AG detailliert dar. Fügen Sie insbesondere eine Übersicht des relevanten Know-hows mit Bewertung der einzelnen Positionen bei.

3.

Bitte stellen Sie die zeitliche Abfolge der Kenntniserlangung des ehemaligen Vorstands Herrn Gerd Brügel vom relevanten Know-how als auch die Übertragung an Dritte, insbesondere die Firma proQtech GmbH, Dreieich, Borngartenstr. 10, 63303 Dreieich, unter genauer Bezeichnung derselben, dar.

4.

Bitte teilen Sie mit, in welchem Umfang interne Untersuchungen der Sachverhalte „Vergütung“ und „Know-how“, insbesondere unter steuerlicher Gesichtspunkten vorgenommen wurden. Stellen Sie alle dazugehörigen Unterlagen zur Verfügung.

5.

Wenn keine internen Untersuchungen vorgenommen wurden, auf welcher Basis wurde diese Entscheidung getroffen, welche Organe waren in diese Entscheidung involviert und welche Sacherwägungen und Abwägungen wurden hierzu angestellt?

6.

Bitte benennen Sie den oder die externen Prüfer der Sachverhalte „Vergütung“ und „Know-how“, insbesondere im Hinblick auf die steuerliche Prüfung.

7.

Auf welcher Basis wurden die externen Prüfer ausgewählt, welche Organe waren in diese Entscheidung involviert und welche Sacherwägungen und Abwägungen wurden hierzu angestellt? Wurden Vergleichsangebote eingeholt?

8.

Welche Expertise und Referenzen können die externen Prüfer vorweisen?

9.

Legen Sie das Vergütungsmodel der externen Prüfer offen.

10.

Stellen Sie den Prüfungs- und Aufgabenumfang (zeitlich, inhaltlich etc.) der externen Prüfer dar.

11.

Teilen Sie die Ergebnisse der externen Prüfer mit.

12.

Welche Handlungsempfehlungen wurden von den externen Prüfern erteilt?

13.

Welche Konsequenzen wurden gezogen?

14.

Welche Schritte zur Implementierung der Handlungsempfehlungen wurden vereinbart, welche umgesetzt, was ist der zeitliche Rahmen hierfür?

15.

In welcher Form werden die externen Prüfer die Umsetzung kontrollieren?

16.

Wenn keine externen Untersuchungen vorgenommen wurden, auf welcher Basis wurde diese Entscheidung getroffen, welche Organe waren in diese Entscheidung involviert und welche Sacherwägungen und Abwägungen wurden hierzu angestellt?

17.

Welche anderweitigen Schritte wurden unternommen um die Schadenshöhe abschließend festzustellen?

18.

Ist neben dem finanziellen Schaden weiterer Schaden (Reputation etc.) eingetreten?

19.

Welche weiteren Folgen für die Gesellschaft werden zukünftig entstehen bzw. welche steuerlichen Folgen werden für die Gesellschaft prognostiziert?

20.

Welche Schritte wurden unternommen, um einen solchen Schaden auszuschließen oder wenigstens nach Möglichkeit zu verhindern oder zu verringern?

21.

Sofern keine Schritte zur Schadensbegrenzung unternommen wurden, auf welcher Basis wurde diese Entscheidung getroffen, welche Organe waren in diese Entscheidung involviert und welche Sacherwägungen und Abwägungen wurden hierzu angestellt?

22.

Welche Schritte und durch wen wurden unternommen, um die Schadensansprüche gegen den ehemaligen Vorstand Herrn Gerd Brügel zu prüfen, zu bewerten und geltend zu machen?

23.

Bitte teilen Sie die aktuellen Ergebnisse hierzu mit.

24.

Welche Schritte und durch wen wurden unternommen, um die Schadensansprüche gegen den ehemaligen Vorstand Herrn Gerd Brügel geltend zu machen?

25.

Was ist der aktuelle Stand des Verfahrens und der steuerlichen Prüfung?

26.

Bitte legen Sie den Zeitplan zur abschließenden Aufklärung des Sachverhalts dar.

27.

Bitte legen Sie den Zeitplan und die Schritte zur Geltendmachung der Schadensersatzansprüche dar.

28.

Wenn keine Schritte zur Prüfung und/​oder Geltendmachung unternommen wurden, auf welcher Basis wurde diese Entscheidung getroffen, welche Organe waren in diese Entscheidung involviert und welche Sacherwägungen und Abwägungen wurden hierzu angestellt?

Tagesordnungspunkt 3: Durchführung Sonderprüfung und Bestellung Sonderprüfer

1.

Es soll eine Sonderprüfung stattfinden zur Untersuchung der Vorgänge im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Übertragung des Know-hows auf den ehemaligen Vorstand Herrn Gerd Brügel bzw. die Firma Firma proQtech GmbH, Dreieich, Borngartenstr. 10, 63303 Dreieich, insbesondere auch zu folgenden Aspekten:

a.

Ist es zutreffend, dass die Übertragung des Know-hows mit der ixes AG besprochen wurde?

b.

Ist es zutreffend, dass der Aufsichtsrat bereits vor der Übertragung des Know-hows mit dem Sachverhalt vertraut war?

c.

Welche Abwägungen wurden angestellt, weswegen keine Vergütung für die Übertragung verlangt wurde oder auch sonst keine rechtlichen Schritte unternommen wurden?

d.

Welchen Wert hat das übertragene Know-how?

e.

Welcher Schaden (finanziell, steuerlich und anderweitig) wurde durch die Übertragung verursacht?

f.

Wie wurde die Schadenshöhe ermittelt?

g.

Wurde die ixes AG und/​oder ihre Organe rechtlich oder sonst zu diesen Punkten im Vorfeld und/​oder Nachgang beraten?

h.

Durch wen fand eine solche Beratung statt?

i.

Was waren die Ergebnisse der Beratung?

j.

Welche Kosten sind für die Beratung angefallen?

k.

Wenn keine Beratung stattfand, was waren die Gründe hierfür?

l.

Wurde die ixes AG und/​oder ihre Organe steuerrechtlich zu diesen Punkten beraten?

m.

Durch wen fand eine solche steuerrechtliche Beratung statt?

n.

Was waren die Ergebnisse der steuerrechtlichen Beratung?

o.

Welche Kosten sind für die steuerrechtliche Beratung angefallen?

p.

Wenn keine steuerrechtliche Beratung stattfand, was waren die Gründe hierfür?

q.

Welche Schritte hat die ixes AG bereits unternommen, um einen solchen Transfer in Zukunft auszuschließen, die Nutzung des Know-hows zu untersagen und Erstattungs- bzw. Schadensersatzansprüche geltend zu machen?

r.

Was sind die aktuellen und zukünftigen absehbaren Kosten für diese Maßnahmen?

s.

Wurden Rückgriffsansprüche auf vorherige Organmitglieder der ixes AG, Vorstand/​Aufsichtsrat, geprüft? Falls nicht, warum nicht? Von wem? Mit welchem Ergebnis?

2.

Zum Sonderprüfer wird bestellt:

Herr Rechtsanwalt Laurenz Schmitt, Schmitt Reichert Partners, Rechtsanwälte PartG mbB, Maria-Theresia-Str. 1, 81675 München.

Falls der von der Hauptversammlung bestellte Sonderprüfer sein Amt nicht antritt, bestimmt der Präsident des zuständigen Landgerichts der ixes AG, einen anderen Sonderprüfer nach Anhörung des beantragenden Aktionärs. Entsprechendes gilt, wenn der Sonderprüfer sein Amt nicht antreten kann bzw. niederlegt.

Der Sonderprüfer kann die Unterstützung von fachlich qualifiziertem Personal, insbesondere von Personen mit Kenntnissen der Branche der ixes AG und von Vergütungsexperten, heranziehen.

Tagesordnungspunkt 4: Geltendmachung von Ersatzansprüchen samt Bestellung besonderer Vertreter

1.

Gegen das ehemalige Vorstandmitglied Gerd Brügel und die ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder Harald Freytag, Sabine Brügel und Bernhard Klein sowie ggf. aktuelle Organmitglieder der ixes AG sind Schadensersatzansprüche der ixes AG, v.a. gemäß §§ 93, 116 AktG, geltend zu machen, die sich im weiteren Zusammenhang mit

a.

der unentgeltlichen Übertragung des Know-hows,

b.

der Nichtwahrnehmung der Aufsicht und

c.

der Zustimmung und Entscheidung zum Vergütungsmodell des ehemaligen Vorstandsmitglieds Gerd Brügel

ergeben.

2.

Zur Geltendmachung der Ersatzansprüche wird als besonderer Vertreter bestellt:

Herr Rechtsanwalt Laurenz Schmitt, Schmitt Reichert Partners, Rechtsanwälte PartG mbB, Maria-Theresia-Str. 1, 81675 München.

Falls der von der Hauptversammlung bestellte besondere Vertreter sein Amt nicht antritt, bestimmt der Präsident des zuständigen Landgerichts der ixes AG, einen anderen besonderen Vertreter nach Anhörung des beantragenden Aktionärs. Entsprechendes gilt, wenn der besondere Vertreter sein Amt nicht antreten kann bzw. niederlegt.

Der besondere Vertreter kann die Unterstützung von fachlich qualifiziertem Personal, insbesondere von Personen mit Kenntnissen der Branche der ixes AG und von Vergütungsexperten, heranziehen.

II. Teilnahmebedingungen

Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Die im Aktienregister eingetragenen Namensaktionäre sind – persönlich oder durch Bevollmächtigte – zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Für die Vollmacht ist nach § 19 Abs. 3 S. 2 der Satzung die schriftliche Form erforderlich und ausreichend.

 

Dreieich, den 6. Juli 2023

ixes AG

Sven Nauke (Aktionär)

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