WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
ISIN DE000A1X3X33 // WKN A1X3X3
Mitteilung über Beschlussfassung zum Erwerb eigener Aktien nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Die ordentliche Hauptversammlung der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft hat am 5. Juli 2023 beschlossen, den Vorstand der Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 4. Juli 2028 eigene Aktien zu erwerben und diese zu verwenden, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 24. Mai 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punkts 8 der Tagesordnung der Hauptversammlung der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft. Hierzu können nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 24. Mai 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punkts 9 der Tagesordnung der vorgenannten Hauptversammlung auch Eigenkapitalderivate verwendet werden. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien können unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet werden. Die Aktien können auch eingezogen werden.
Berlin, im Juli 2023
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft
Der Vorstand