gewoge AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (Donnerstag, 24. August 2023, 09:30 Uhr)

gewoge AG

Aachen

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, 24. August 2023, 09:30 Uhr, in der Geschäftsstelle der gewoge AG, Kleinmarschierstr. 54-58, 52062 Aachen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Daneben werden gemäß § 118 Absatz 3 AktG auch die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des durch den Vorstand und den Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022, des Lageberichts 2022, des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und des Berichts des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 4.647.418,42 € eine Dividende in Höhe von 2.800.800,00 € auszuschütten, 100.000,00 € in eine freie Rücklage und 1.746.618,42 € in die Bauerneuerungsrücklage einzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 zu beschließen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022 zu beschließen.

5.

Feststellung der fünfjährigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2023 bis 2027

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2023 bis 2027 festzustellen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V., Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.

7.

Ersatzwahl zum Aufsichtsrat

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates bestimmt sich nach § 96 AktG und § 76 Absatz 1 BetrVG 1952 in Verbindung mit § 129 Absatz 1 BetrVG 1972 und § 8 der Satzung.

Der Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus 15 Mitgliedern. Zum 01. März 2023 hat Herr Christoph Giebeler sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Gemäß § 8 Absatz 4 der Satzung ist eine Ersatzwahl für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds nötig.

Im Hinblick auf diese Mandatsniederlegung hat der Rat der Stadt Aachen, aufgrund des in § 8 Absatz 1 geregelten Vorschlagsrechtes der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 01.02.2023 beschlossen, der Hauptversammlung für die verbleibende Amtsdauer Herrn Marcus Beus, Ratsmitglied, Aachen, vorzuschlagen.

Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht gebunden.

8.

Verschiedenes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind alle Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und sich nicht später als am dritten Tag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Umschreibungen im Aktienregister finden innerhalb der letzten zwei Werktage (Samstage nicht mitgerechnet) vor der Hauptversammlung nicht mehr statt. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht kann schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erteilt werden.

 

Aachen, den 12. Juli 2023

Der Vorstand

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