HAGEDORN Aktiengesellschaft – Einladung zur 107. ordentlichen Hauptversammlung (Mittwoch, den 23. August 2023, 11.00 Uhr)

HAGEDORN Aktiengesellschaft

Osnabrück

– Wertpapier-Kenn-Nr. 600 600 –
– ISIN (DE0006006000) –

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Mittwoch, den 23. August 2023, 11.00 Uhr,

in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft
in Osnabrück, Rheiner Landstr. 195a,

stattfindenden

107. ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des vom Vorstand und von dem Aufsichtsrat nach § 172 Satz 1 AktG festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses einschließlich des jeweiligen Lageberichtes für die HAGEDORN AG und den Konzern für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 mit dem Bericht des Aufsichtsrates

2.

Der Jahresfehlbetrag (Verlust) der HAGEDORN AG in Höhe von EURO 27.068,63 für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 wird vollständig auf neue Rechnung vorgetragen

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für den Konzernabschluss zum 31.12.2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Dr. Steffen & Partner mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, zum Abschlussprüfer des Konzerns für den Konzernabschluss zum 31.12.2023 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Bewilligung einer Gesamtvergütung des Aufsichtsrats von jährlich EURO 50.000,00 ab 01.09.2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat eine Gesamtvergütung von jährlich EURO 50.000,00 ab 01.09.2023 zu bewilligen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am 19. August 2023 bei der

Gesellschaft in Osnabrück, Rheiner Landstr. 195a

ihre Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt haben. Die Hinterlegung ist auch ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden.

Die Hinterlegungsbescheinigung ist spätestens am 21. August 2023 bei der Gesellschaft einzureichen.

 

Osnabrück, im Juli 2023

Der Vorstand

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