VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT – Hinweisbekanntmachung gemäß §§ 125 S. 1, 62 Abs. 3 S. 2 UmwG (Abspaltung)

VOLKSWAGEN

Aktiengesellschaft

Wolfsburg

Hinweisbekanntmachung gemäß §§ 125 S. 1, 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

 

Die VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT (im Folgenden auch: VW AG) mit Sitz in Wolfsburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 100484, gibt bekannt, dass die MOIA GmbH mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 189716 B, als übertragende Gesellschaft und die VW AG als übernehmende Gesellschaft beabsichtigen, im Wege der Abspaltung zur Aufnahme (§ 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG) die gegenwärtig von der MOIA GmbH gehaltene 100%-ige Beteiligung an der

MOIA Luxemburg S.A., Strassen (Luxemburg)

auf die VW AG abzuspalten.

Der Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der VW AG und der MOIA GmbH wurde am 29.06.2023 beurkundet. Da das gesamte Stammkapital der übertragenden MOIA GmbH von der übernehmenden VW AG gehalten wird, ist gemäß §§ 125 S. 1, 62 Abs. 1 UmwG ein Beschluss der Hauptversammlung der VW AG nicht erforderlich, es sei denn, dass Aktionäre der VW AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der VW AG erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Abspaltung beschlossen wird.

Die Aktionäre werden hiermit ausdrücklich auf ihr Recht hingewiesen, die Einberufung einer Hauptversammlung der VW AG zu verlangen, in der über die Zustimmung zu der Abspaltung beschlossen wird. Ein Einberufungsverlangen kann nur berücksichtigt werden, wenn es innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung unter Nachweis des Aktienbesitzes gestellt wird. Das Einberufungsverlangen ist zu richten an:

VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Hauptversammlung, Aktionärs- und Börsenangelegenheiten, Brieffach 1848/​3, 38436 Wolfsburg.

Die folgenden Unterlagen sind für einen Zeitraum von mindestens einem Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung unter folgendem Link zur Einsicht durch die Aktionäre der VW AG zugänglich:

https:/​/​www.volkswagenag.com/​de/​InvestorRelations/​news-and-publications/​Other_​Legal_​Issues.html

1.

der notariell beurkundete Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der VW AG und der MOIA GmbH vom 29.06.2023;

2.

die Jahresabschlüsse und die Lageberichte sowie die Konzernabschlüsse und die Konzernlageberichte der VW AG für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022;

3.

die Jahresabschlüsse der MOIA GmbH für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.

 

Wolfsburg, im Juli 2023

VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT

Der Vorstand

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