RICH Aktiengesellschaft
München
ISIN DE 000A0Q9LA4
WERTPAPIERKENNNUMMER A0Q9LA
BERICHTIGUNG
zur
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, den 11. August 2023, um 12:30 Uhr
in den Räumen der Gesellschaft
Leopoldstraße 83, 80802 München
Im Zuge der Veröffentlichung der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, den 11. August 2023 hat sich in der Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung
ein redaktioneller Fehler eingeschlichen, der nachfolgend korrigiert wird:
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 21. Juli 2023 (Nachweisstichtag), zu beziehen und ist in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) zu erbringen. Ein entsprechender Nachweis über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut ist ausreichend. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung (wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist), also spätestens am 04. August 2023, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:
RICH Aktiengesellschaft |
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts keine Bedeutung. Aktionäre, die erst nach dem Record Date Aktien an der Gesellschaft erworben haben, können nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Teilweise Veräußerungen und Hinzuerwerbe nach dem Nachweisstichtag haben keinen Einfluss auf den Umfang des Stimmrechts. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
München, im Juli 2023
RICH Aktiengesellschaft
Der Vorstand