Haager Beteiligungs-AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Haager Beteiligungs-AG

Haag

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 24. August 2023

 

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre (nachfolgend jeweils „Aktionäre1 genannt) hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung der Haager Beteiligungs-AG (nachfolgend auch die „Gesellschaft“ genannt) ein, die am Donnerstag, den 24. August 2023, um 11:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ) stattfindet. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Gasthaus Grainer, Dorfstr. 1, 83527 Kirchdorf.

1 Ausschließlich aus Gründen leichterer Lesbarkeit wird in dieser Einberufung für natürliche Personen die männliche Form verwendet. Sie steht stets stellvertretend für Personen aller geschlechtlichen Identitäten.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft, des Lageberichts für die Gesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2022

Auf Verlangen werden die Unterlagen jedem Aktionär ab dem Tag der Einberufung unverzüglich und kostenlos per Post zugesandt. Außerdem stehen die Unterlagen jedem Aktionär über den passwortgeschützten Online-Service unter

www.kraftwerke-haag.de/​hv-service

als Download bereit. Zugangsdaten dazu erhalten die Aktionäre im Zusammenhang mit ihrem Einladungsschreiben per Post.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 sowie den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 entsprechend § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses und eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung sind deshalb nicht erforderlich. Die vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach der gesetzlichen Regelung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu machen. Zu Tagesordnungspunkt 1 findet daher keine Beschlussfassung der Hauptversammlung statt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2022

Abweichend vom Ergebnisverwendungsvorschlag im Jahresabschluss schlägt der Vorstand und Aufsichtsrat vor zu beschließen:

Der im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von EUR 1.861.000,00 wird in Höhe von EUR 1.498.500,00, also in Höhe von EUR 50,00 je Stückaktie ausgeschüttet. Im Übrigen, also in Höhe von EUR 362.500,00, wird der ausgewiesene Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Über die Entlastung soll im Wege der Einzelabstimmung, also für jedes Mitglied des Aufsichtsrats gesondert, abgestimmt werden.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Flick Gocke Schaumburg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur künftigen Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen der Gesellschaft (Einfügung als § 12a in der Satzung der Gesellschaft)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Im Anschluss an § 12 der Satzung (Einberufung) wird ein neuer § 12a mit folgendem Wortlaut eingefügt:

㤠12a Virtuelle Hauptversammlung
Der Vorstand ist ermächtigt, vorzusehen, dass Hauptversammlungen der Gesellschaft, die bis einschließlich 23. August 2028 abgehalten werden, ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung (§ 118a Abs. 1 Satz 1 AktG) nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften abgehalten werden.“

7.

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats an Hauptversammlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung (Einfügung als § 14 Abs. 5 in der Satzung der Gesellschaft)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Folgender § 14 Abs. 5 wird in die Satzung der Gesellschaft eingefügt:

„(5)

Die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrates an der Hauptversammlung darf im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen, wenn dem betreffenden Mitglied des Aufsichtsrats die physische Präsenz am Ort der Hauptversammlung aus beruflich bedingten oder persönlichen Gründen, aufgrund Aufenthalts im Ausland oder einer unangemessenen Anreisedauer nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich wäre oder wenn die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird.“

II. Informationen zur Durchführung der Hauptversammlung

1.

Teilnahmevoraussetzungen und Ausübung des Stimmrechts und sonstige Angaben gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 AktG

1.1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich gemäß § 14 Abs. 3 der Satzung in Verbindung mit § 123 Abs. 2 Satz 2 AktG bei der Gesellschaft mindestens sechs (6) Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 17. August 2023 (24:00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse in Textform gemäß § 126b BGB (postalisch oder per E-Mail) in deutscher oder englischer Sprache

Haager Beteiligungs-AG (Hauptversammlung)
c/​o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg

E-Mail: hv@adeus.de

zur Hauptversammlung anmelden und gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung zum Zeitpunkt der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Formulare, die Aktionäre für die Anmeldung nutzen können, sind den Einladungsunterlagen beigefügt.

Aktionäre können auch nach einer Anmeldung zur Hauptversammlung über ihre Aktien frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär aber nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Recht zur Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts im Zusammenhang mit der Hauptversammlung ist insoweit der Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Bitte beachten Sie, dass im Zeitraum zwischen dem 18. August 2023 (00:00 Uhr) und dem 24. August 2023 (jeweils einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden, d.h., Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 17. August 2023 eingehen, werden erst nach der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist somit der Ablauf des 17. August 2023 (24:00 Uhr).

1.2.

Verfahren für die Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, welche die vorgenannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, jedoch nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel auch durch ein Intermediär oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Für die Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen oder anderen diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie den Widerruf oder Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Zusätzlich sind die von den Intermediären, Aktionärsvereinigungen oder anderen diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen und Institutionen insofern gegebenenfalls vorgegebenen Regelungen zu beachten. Bei der Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten, da der Bevollmächtigte die Vollmachtserklärung in diesem Fall nachprüfbar festzuhalten hat. Die Aktionäre werden daher bei beabsichtigter Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution gebeten, sich mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Ein Formular, das für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Eintrittskarte, die den Aktionären bei form- und fristgerechter Anmeldung zugesandt wird.

Die Vollmacht kann, sofern weder ein Intermediärs eine Aktionärsvereinigung noch eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden in Textform gemäß § 126b BGB erteilt werden.

Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber der Gesellschaft durch Vorlage der Vollmacht bei der Ein- und Ausgangskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder vorab unter der nachstehenden Adresse (postalisch oder per E-Mail)

Haager Beteiligungs-AG (Hauptversammlung)

c/​o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg
E-Mail: hv@adeus.de

oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse (postalisch oder per E-Mail) übermittelt werden.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

2.

Anträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt zu stellen. Gegenanträge von Aktionären sind ausschließlich schriftlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

Haager Beteiligungs-AG
Gabelsbergerstraße 25
83527 Haag i. OB

Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 Satz 1 AktG nur dann zugänglich gemacht werden, wenn diese Gegenanträge einschließlich der Begründung mindestens vierzehn Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum 9. August 2023 (24:00 Uhr), der Gesellschaft übersandt wurden.

Zugänglich zu machende Gegenanträge beziehungsweise Wahlvorschläge werden, soweit sie rechtlich zulässig sind, unverzüglich auf der Webseite der Gesellschaft unter

www.kraftwerke-haag.de/​hv-service

veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden dort ebenfalls veröffentlicht.

Das Recht des Versammlungsleiters, zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt.

3.

Anträge auf Tagesordnungsergänzung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 1.498 Aktien) oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 (dies entspricht 9.365 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an die

Haager Beteiligungs-AG
Gabelsbergerstraße 25
83527 Haag i. OB

zu richten und muss gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG bis spätestens 30. Juli 2023 zugehen. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

www.kraftwerke-haag.de/​hv-service

veröffentlicht und den Aktionären gemäß den gesetzlichen Vorschriften mitgeteilt.

4.

Auskunftsrecht der Aktionäre

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, über die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen verweigern. Nach § 15 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft bestimmt der Versammlungsleiter die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände sowie die Art, Form und Reihenfolge der Abstimmungen.

5.

Auslage von Unterlagen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegt eine Kopie des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft, des Lageberichts für die Gesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts, und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2022 (Tagesordnungspunkt 1) sowie weitere Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme für die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Kopie der vorgenannten Unterlagen zugesandt. Schließlich stehen die Unterlagen jedem Aktionär über den passwortgeschützten Online-Service unter www.kraftwerke-haag.de/​hv-service
zum Download zur Verfügung.

6.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.600.000,00 in 29.970 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

7.

Information zum Datenschutz für Aktionäre und deren Bevollmächtigten

Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/​oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Haager Beteiligungs-AG verarbeitet diese Daten im Rahmen der Hauptversammlung als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie im Internet auf der Webseite zur Hauptversammlung unter

www.kraftwerke-haag.de/​hv-service

 

Haag i. OB, im Juli 2023

Haager Beteiligungs-AG

Der Vorstand

Comments are closed.