Noratis AG – Bekanntmachung über den Wegfall einer Mehrheitsbeteiligung gemäß § 20 AktG

Noratis AG

Eschborn

Bekanntmachung über den Wegfall einer Mehrheitsbeteiligung gemäß § 20 AktG

 

Die Merz Real Estate GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (die „Mitteilende“) hat uns in Bezug auf ihre Beteiligung in Höhe von ca. 49,04 % an der Noratis AG mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1 AktG unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Noratis AG gehört. Da die Zurechnungsnorm des § 20 Abs. 2 AktG für die Frage des Bestehens einer Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 20 Abs. 4 AktG nicht zur Anwendung kommt, gehört der Mitteilenden keine Mehrheitsbeteiligung im Sinne dieser Vorschrift.

Mitteilung gemäß § 20 AktG

Die Merz Beteiligungs GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (die Mitteilende) hat uns mitgeteilt, dass der Mitteilenden kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der von ihr abhängigen Merz Real Estate GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) an der Noratis AG gehört.

Mitteilung gemäß § 20 AktG

Die Merz Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (die Mitteilende) hat uns mitgeteilt, dass der Mitteilenden kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der von ihr abhängigen Merz Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) an der Noratis AG gehört.

 

Eschborn, im Juli 2023

Noratis AG

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