MEGA Entwicklungs- und Gewerbeansiedlungs-Aktiengesellschaft – Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG (Die Zweite D.V.I. Fondsbeteiligungsgesellschaft mbH hält mehr als den vierten Teil der Aktien)

MEGA Entwicklungs- und Gewerbeansiedlungs-Aktiengesellschaft

Berlin

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

 

Die Zweite D.V.I. Fondsbeteiligungsgesellschaft mbH, Schönefeld, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört, als auch, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört.

Die D.V.I. Deutsche Vermögens- und Immobilienverwaltungs GmbH, Schönefeld, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr sowohl mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört, als auch, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Zweite D.V.I. Fondsbeteiligungsgesellschaft mbH, Schönefeld, an unserer Gesellschaft gemäߧ 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

 

Berlin, im November 2023

MEGA Entwicklungs- und Gewerbeansiedlungs-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Comments are closed.