SECUNDA Effekten AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (am Donnerstag, den 31. August 2023, um 10 Uhr)

SECUNDA Effekten AG

München

Amtsgericht München, HRB 118136

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2023 am Donnerstag, den 31. August 2023, um 10 Uhr in den Geschäftsräumen der Notare Dr. Oliver Vossius und Dr. Thomas Engel:

Theatiner Str. 8/​III, 80333 München

 

 

Tagesordnung:

1.

Die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder ist abgelaufen

Die Verwaltung schlägt vor, folgende Personen zum Aufsichtsrat zu wählen:

Armin Landes, Rechtsanwalt, München,

Dr. Georg Hochwimmer, Kaufmann, München,

Rainer Merthan, Wirtschaftsprüfer, München.

2.

Feststellung der Jahresabschlüsse der Gesellschaft zum 31. Dezember 2015 bis 31. Dezember 2022

Es sollen die Jahresabschlüsse 2015 bis 2022 durch die Hauptversammlung festgestellt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Jahresabschlüsse 2015 bis 2022 festzustellen.

Die jeweiligen Jahresabschlüsse sind ab dem 30.07.2023 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Burgstraße 12, 80331 München) zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt.

3.

Verwendung der Jahresergebnisse

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die jeweiligen Jahresergebnisse auf neue Rechnung vorzutragen.

4.

Entlastung des Vorstands für die Geschäftsjahre 2015 bis 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für die Geschäftsjahre 2015 bis 2022 Entlastung zu erteilen.

5.

Entlastung des Aufsichtsrates für die Geschäftsjahre 2015 bis 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für die Geschäftsjahre 2015 bis 2022 Entlastung zu erteilen.

6.

Vereinfachte Kapitalherabsetzung auf 0,00 EUR zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und der Deckung von sonstigen Verlusten und gleichzeitige Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals gegen Bareinlagen auf 50.000,00 EUR durch Ausgabe von 50.000 Stück Namensaktien

Die Verwaltung schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 767.589,00 EUR, eingeteilt in 255.863 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird um 767.589,00 EUR auf 0,00 EUR herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt als vereinfachte Kapitalherabsetzung gem. §§ 229 ff AktG und hat den Zweck, in Höhe des Herabsetzungsbetrages Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken.

b)

Zugleich wird das auf 0,00 EUR herabgesetzte Grundkapital um 50.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR durch Ausgabe von 50.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind ab Beginn des laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von 1,00 EUR pro Aktie, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von 50.000,00 EUR ausgegeben.

Die neuen Aktien werden den Aktionären in der Weise zum Bezug angeboten, dass 5 alte Aktien zum Bezug 1 neuen Aktie berechtigen. Die Bezugsfrist endet drei Wochen nach Bekanntmachung des Bezugsangebots. Zum Ausgleich von Spitzen bei der Zeichnung neuer Aktien durch die Aktionäre verpflichtet sich die M&B Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem Sitz in München, Amtsgericht München, HRB 165857, zur Aufrundung von Bruchteilsansprüchen der Aktionäre zu ganzen Stücken bei der Wahrnehmung des Bezugsrechts, Aktien aus eigenem Bestand dem Vorstand der Gesellschaft zur Verteilung zur Verfügung zu stellen.

Nicht innerhalb der Bezugsfrist von den Aktionären gezeichnete Aktien werden der M&B Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Bezug angeboten. Die diesbezügliche Bezugsfrist endet drei Wochen nach Ablauf der vorgenannten Bezugsfrist.

Die auf das erhöhte Kapital geschuldeten Einlagen sind innerhalb von fünf Kalendertagen, gerechnet ab Zeichnung, zur Einzahlung auf ein Konto der Gesellschaft fällig.

c)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und der Kapitalerhöhung zu entscheiden.

d)

Die Beschlüsse gemäß vorstehend lit. a) bis c) werden ungültig, wenn bis zum Ablauf des 31.12.2023 nicht alle neuen Aktien gezeichnet sind.

7.

Beschlussfassung über die Änderung von Ziffer 4. der Satzung (Grundkapital), Ziffer 20. der Satzung (Einberufung der Hauptversammlung) und Ziffer 21. der Satzung (Teilnahmerecht)

Die Verwaltung schlägt vor, folgende Beschlüsse zur Satzungsänderung zu fassen:

a)

Ziffer 4. der Satzung (Grundkapital) wird wie folgt neu gefasst:

4. Grundkapital

4.1 Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 50.000,00 EUR und ist eingeteilt in 50.000 Stückaktien.

4.2 Die Aktien lauten auf den Namen.

4.3 Bei Ausgabe neuer Aktien kann der Beginn der Gewinnbeteiligung abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festgesetzt werden. Die Form der Aktienurkunden, der Gewinnanteile und Erneuerungsscheine setzt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats fest.

4.4 Die Gesellschaft kann Einzelaktien in Aktienurkunden zusammenfassen, die eine Mehrzahl von Aktien verbriefen (Sammelaktien). Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen.“

b)

Ziffer 20.4 der Satzung (Einberufung der Hauptversammlung) wird wie folgt neu gefasst:

„20.4 Die Einberufung muss mindestens dreißig Tage vor dem Ablauf der nachfolgend bestimmten Anmeldefrist unter Mitteilung der Tagesordnung bekannt gemacht werden; dabei sind der Tag der Bekanntmachung und der Tag des Ablaufs der Anmeldefrist nicht mitzurechnen. § 121 Abs. 4 AktG bleibt unberührt.“

c)

Ziffer 21 der Satzung (Teilnahmerecht) wird wie folgt neu gefasst:

21. Teilnahme an der Hauptversammlung

21.1 Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft anmelden. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Ort der Anmeldung staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so kann die Anmeldung noch am folgenden Werktag vorgenommen werden.

21.2 § 121 Abs. 6 AktG bleibt unberührt.“

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß Ziffer 21 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 7. Tag vor der Hauptversammlung, d.h. am 22.08.2023, bei der Gesellschaft, bei einer Wertpapiersammelbank einem Notar oder bei der bei der M&B Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Burgstraße 12, 80331 München, während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag, ausgenommen der Sonnabend, nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, d.h. am 30.08.2023, bei der Gesellschaft einzureichen.

Eine Eintrittskarte ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung nicht erforderlich.

 

Der Vorstand

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