SECUNDA Effekten AG
München
Amtsgericht München, HRB 118136
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2023 am Donnerstag, den 31. August 2023, um 10 Uhr in den Geschäftsräumen der Notare Dr. Oliver Vossius und Dr. Thomas Engel:
Theatiner Str. 8/III, 80333 München
Tagesordnung:
1. |
Die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder ist abgelaufen Die Verwaltung schlägt vor, folgende Personen zum Aufsichtsrat zu wählen: Armin Landes, Rechtsanwalt, München, Dr. Georg Hochwimmer, Kaufmann, München, Rainer Merthan, Wirtschaftsprüfer, München. |
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2. |
Feststellung der Jahresabschlüsse der Gesellschaft zum 31. Dezember 2015 bis 31. Dezember 2022 Es sollen die Jahresabschlüsse 2015 bis 2022 durch die Hauptversammlung festgestellt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Jahresabschlüsse 2015 bis 2022 festzustellen. Die jeweiligen Jahresabschlüsse sind ab dem 30.07.2023 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Burgstraße 12, 80331 München) zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt. |
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3. |
Verwendung der Jahresergebnisse Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die jeweiligen Jahresergebnisse auf neue Rechnung vorzutragen. |
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4. |
Entlastung des Vorstands für die Geschäftsjahre 2015 bis 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für die Geschäftsjahre 2015 bis 2022 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Entlastung des Aufsichtsrates für die Geschäftsjahre 2015 bis 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für die Geschäftsjahre 2015 bis 2022 Entlastung zu erteilen. |
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6. |
Vereinfachte Kapitalherabsetzung auf 0,00 EUR zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und der Deckung von sonstigen Verlusten und gleichzeitige Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals gegen Bareinlagen auf 50.000,00 EUR durch Ausgabe von 50.000 Stück Namensaktien Die Verwaltung schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
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7. |
Beschlussfassung über die Änderung von Ziffer 4. der Satzung (Grundkapital), Ziffer 20. der Satzung (Einberufung der Hauptversammlung) und Ziffer 21. der Satzung (Teilnahmerecht) Die Verwaltung schlägt vor, folgende Beschlüsse zur Satzungsänderung zu fassen:
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Der Vorstand