STARCAR EUROPA SERVICE GROUP AKTIENGESELLSCHAFT – Ordentliche Hauptversammlung

STARCAR EUROPA SERVICE GROUP AKTIENGESELLSCHAFT

Solingen

Wir laden unsere Aktionäre zu einer

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft

am Mittwoch, 30.08.2023, um 11:00 Uhr

in die Räumlichkeiten der Gesellschaft (Rechtssitz),
Schorberger Straße 66, 42699 Solingen,

ein.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichtes des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 7.248.606,37 EUR aus dem Geschäftsjahr 2022 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 105,00 EUR je Aktie auf die 45.046
dividendenberechtigten Aktien
4.729.830,00 EUR
Einstellung in die Gewinnrücklagen 0,00 EUR
Vortrag auf neue Rechnung 2.518.776,37 EUR
Bilanzgewinn 7.248.606,37 EUR
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu beschließen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Aufsichtsrates zu beschließen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Beirats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu beschließen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Quadrilog GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

7.

Beschlussfassung über die Änderung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder sowie damit verbundene Satzungsänderung zu § 16 Absatz 1 der Satzung:

Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft soll von 7 (sieben) auf 8 (acht) erhöht werden. Die Gesellschaft soll hierdurch von der zusätzlichen Sachkunde weiterer Mitglieder des Aufsichtsrats profitieren. Die Erhöhung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder erfordert eine Änderung von § 16 der Satzung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

§ 16 Absatz 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„Der Aufsichtsrat besteht aus 8 Mitgliedern.“

8.

Neuwahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds im Anschluss an Tagesordnungspunkt 7

Im Hinblick auf die in Punkt 7 der Tagesordnung vorgeschlagene Erweiterung des Aufsichtsrats soll bereits in dieser Hauptversammlung ein weiteres Aufsichtsratsmitglied gewählt werden. Unter der aufschiebenden Bedingung, dass die in Punkt 7 der Tagesordnung vorgeschlagene Satzungsänderung in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam wird, schlägt der Aufsichtsrat folgende Person zur Wahl zum Aufsichtsrat der Gesellschaft vor:

Markus Hoff, Diplom-Ökonom, Buchholz i.d. Nordheide
Markus Hoff war über 25 Jahre für das Unternehmen tätig, davon knapp 13 Jahre als Vorstand für die Bereiche Vertrieb, Flotte und IT. Markus Hoff hat das Unternehmen Ende 2022 verlassen. Durch den Wechsel in den Aufsichtsrat soll die Gruppe weiterhin von seinem breiten Erfahrungsschatz profitieren können.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

9.

Beschlussfassung über die Verkürzung der Amtszeit des neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieds

Die bisherigen sieben Mitglieder des Aufsichtsrates wurden von der Hauptversammlung am 31.08.2022 gewählt, so dass deren Amtszeit entsprechend § 16 Absatz 2 der Satzung mit der Beendigung derjenigen Hauptversammlung enden, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließen wird. Um eine Angleichung der Länge sämtlicher Aufsichtsratsmandate zu erreichen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Amtszeit des unter Tagesordnungspunkt 8 gewählten neuen Aufsichtsratsmitglieds wie folgt zu begrenzen:

„Markus Hoff wird zunächst nur für die Zeit bis zum Ablauf der Amtszeit der übrigen Aufsichtsratsmitglieder gewählt, d.h. bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließen wird.“

10.

Satzungsänderung zu § 22 Absatz 2 der Satzung

Die unter Punkt 7 der Tagesordnung vorgeschlagene Erhöhung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder erfordert rein rechnerisch eine Anpassung der Aufteilung der variablen jährlichen Vergütung des Aufsichtsrats an die geänderte Mitgliederzahl.

Sofern die Hauptversammlung der in Punkt 7 der Tagesordnung vorgeschlagenen Satzungsänderung zugestimmt, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, zu beschließen:

§ 22 Absatz 2 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„Zusätzlich zu der Vergütung nach Absatz 1 erhält der Aufsichtsrat jährlich eine veränderliche Vergütung in Höhe von 1% des Gewinns vor Ertragssteuern der STARCAR EUROPA SERVICE GROUP AKTIENGESELLSCHAFT einschließlich aller Beteiligungen, soweit dieser Gewinn der STARCAR EUROPA SERVICE GROUP AKTIENGE-SELLSCHAFT zusteht. Die Aufteilung der Vergütung erfolgt dergestalt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied 2/​17 des Betrages erhält und der Aufsichtsratsvorsitzende zusätzlich ein weiteres 1/​17.“

Hinweise

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und der Bericht des Aufsichtsrates liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus.

Nach § 25 Absatz 3 der Satzung wird bestimmt, dass nur diejenigen Aktionäre zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind, die ihre Teilnahme bis spätestens drei Tage vor der Hauptversammlung, (also bis zum 26.08.2022) bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben. In der Anmeldung bei der Gesellschaft ist auch anzugeben, ob und ggf. durch wen sich der Aktionär in der Hauptversammlung vertreten lassen will. Adresse im Sinne von § 126 AktG ist der Rechtssitz der Gesellschaft, Schorberger Straße 66, 42699 Solingen.

Datenschutz

Um Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen, muss die Gesellschaft personenbezogene Daten von Aktionären (und ggfs. deren Bevollmächtigten) verarbeiten. Die Datenverarbeitung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen der EUDatenschutzGrundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Rechtsgrundlage ist das AktG i.V.m. Art. 6 (1) c) DSGVO. Weitergehende Informationen zum Datenschutz und zu den Rechten der Betroffenen gemäß der DSGVO stehen auf der Webseite unter

https:/​/​www.sces-group.de/​datenschutz.html

 

Monheim am Rhein, im Juli 2023

 

Der Vorstand

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