ATRUVIA AG: Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 S. 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG

Atruvia AG

Frankfurt am Main

Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 S. 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG

Die Atruvia AG mit Sitz in Frankfurt am Main, Geschäftsanschrift: Fiduciastraße 20, 76227 Karlsruhe, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 102381, gibt bekannt, dass die EGP Gesamtbanksteuerungssysteme Beteiligungs GmbH, mit Sitz in Frankfurt am Main, Geschäftsanschrift: Saonestraße 3a, 60528 Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 107036, als übertragende Gesellschaft gemäß § 2 Nr. 1 UmwG auf die Atruvia AG als übernehmende Gesellschaft verschmolzen werden soll. Die Atruvia AG ist die alleinige Gesellschafterin der EGP Gesamtbanksteuerungssysteme Beteiligungs GmbH.

Der finale Entwurf des Verschmelzungsvertrags zwischen der Atruvia AG und der EGP Gesamtbanksteuerungssysteme Beteiligungs GmbH soll spätestens im August 2023 beurkundet werden und wird gleichzeitig mit dieser Hinweisbekanntmachung zum Handelsregister der Atruvia AG eingereicht.

Da die Atruvia AG das gesamte Stammkapital der übertragenden EGP Gesamtbanksteuerungssysteme Beteiligungs GmbH hält, ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG ein Beschluss der Hauptversammlung der Atruvia AG nicht erforderlich.

Ein Verschmelzungsbeschluss bei der übertragenden EGP Gesamtbanksteuerungssysteme Beteiligungs GmbH ist nach § 62 Abs. 4 UmwG entbehrlich, da die Atruvia AG alle Geschäftsanteile an der EGP Gesamtbanksteuerungssysteme Beteiligungs GmbH hält.

Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts nach § 8 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 UmwG, keiner Verschmelzungsprüfung nach § 60 i.V.m. § 9 Abs. 2, 3 UmwG und keines Verschmelzungsprüfungsberichts nach § 60 i.V.m. §§ 12 Abs. 3, 8 Abs. 3 UmwG.

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird.

Die Aktionäre werden hiermit ausdrücklich auf ihr Recht hingewiesen, die Einberufung einer Hauptversammlung der Atruvia AG zu verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Ein Einberufungsverlangen kann nur berücksichtigt werden, wenn es innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung unter Nachweis des Aktienbesitzes gestellt wird. Das Einberufungsverlangen ist zu richten an:

Atruvia AG, Fiduciastraße 20, 76227 Karlsruhe

Die folgenden Unterlagen sind für einen Zeitraum von mindestens einem Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in den folgenden Geschäftsräumen der Atruvia AG zur Einsicht durch die Aktionäre der Atruvia AG ausgelegt:

Atruvia AG, Fiduciastraße 20, 76227 Karlsruhe

1.

der finale Entwurf des Verschmelzungsvertrags zwischen der Atruvia AG und der EGP Gesamtbanksteuerungssysteme Beteiligungs GmbH;

2.

die Jahresabschlüsse und die Lageberichte sowie die Konzernabschlüsse und die Konzernlageberichte der Atruvia AG für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022;

3.

die Jahresabschlüsse der EGP Gesamtbanksteuerungssysteme Beteiligungs GmbH für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.

 

Karlsruhe, Juli 2023

ATRUVIA AG

Der Vorstand

Comments are closed.