REWE – Aktiengesellschaft: Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

REWE – Aktiengesellschaft

Köln

AG Köln, HRB 71217

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

Die REWE – Zentral-Aktiengesellschaft, Köln, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1, 3 AktG sowie gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der REWE – Aktiengesellschaft gehört sowie dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG an der REWE – Aktiengesellschaft gehört.

Die REWE-ZENTRALFINANZ eG, Köln, hat uns mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien REWE – Aktiengesellschaft sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG an der REWE – Aktiengesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der REWE – Zentral-Aktiengesellschaft, Köln, an der REWE – Aktiengesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

 

Köln, im Juli 2023

REWE – Aktiengesellschaft

vertreten durch den Vorstand

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