Deutsche Beteiligungs AG
Frankfurt am Main
Die Deutsche Beteiligungs AG gibt bekannt:
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat hinsichtlich der Deutschen Beteiligungs AG mit Bescheid vom 11.01.2024 festgestellt, dass die Gesellschaft auf ihre Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft nach dem Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) vom 9. September 1998 (BGBI. I, S. 2765), zuletzt geändert durch Artikel 7 Absatz 31 des Gesetzes vom 12. Mai 2021 (BGBI. I, S. 990), verzichtet hat. Die Anerkennung hat ihre Wirksamkeit mit Eintragung der Änderung der Satzung am 16.11.2023 in das Handelsregister verloren.
Frankfurt am Main, im Januar 2024
Deutsche Beteiligungs AG
Der Vorstand