ParTec AG
München
WKN: A3E5A3
ISIN: DE000A3E5A34
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu unserer
am 30. August 2023 um 14:00 Uhr
im Löwenbräukeller München, Bennosaal,
Nymphenburger Str. 2, 80335 München,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. |
Tagesordnung |
1. |
Wahl des Versammlungsleiters Gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft ist von der Hauptversammlung der Vorsitzende in der Hauptversammlung zu wählen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herrn Johann Kilger, zum Versammlungsleiter zu bestellen. |
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2. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ParTec AG für das Geschäftsjahr 2022, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der ParTec AG aus dem Geschäftsjahr 2022 in Höhe von EUR 11.141.263,95 wie folgt zu verwenden:
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4. |
Aufhebung und Neufassung des Gewinnverwendungsbeschlusses für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 jeweils Entlastung zu erteilen. |
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6. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 jeweils Entlastung zu erteilen. |
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7. |
Satzungsänderungen Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die folgenden Satzungsänderungen zu beschließen: 7.1 Änderungen zur Erleichterung der Teilnahme
7.2 Änderungen zur Versammlungsleitung
7.3 Änderungen zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen
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8. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Niethammer, Posewang & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen. |
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9. |
Beschlussfassung über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1 und 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 7 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende Hans Kilger hat sein Amt gemäß § 7 Abs. 5 der Satzung durch schriftliche Erklärung mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung, in der ein neues Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zum 30. September 2023, niedergelegt, um der Gesellschaft zukünftig als Mitglied des Vorstands zur Verfügung stehen zu können. Es ist daher die Neubesetzung dieses Aufsichtsratsamts erforderlich. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Iram Kamal, M.B.L.T., Rechtsanwältin in der BT Bayerntreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, wohnhaft in Inning am Ammersee, für die verbleibende Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds Hans Kilger zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. |
II. |
Weitere Angaben zur Einberufung – Freiwillige Hinweise der Gesellschaft Nachfolgende Hinweise erfolgen, um unseren Aktionärinnen und Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. |
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 8.000.000,00 ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 8.000.000 nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien, von denen jede Aktie ein Stimmrecht gewährt. Die Stückzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 8.000.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. |
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2. |
Unterlagen Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben sowie die folgenden Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung unter folgendem Link
auf der Homepage der Gesellschaft eingesehen werden:
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3. |
Nachweis der Teilnahmeberechtigung Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG nur als Aktionär, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts setzen damit auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht. Hinsichtlich der Anzahl der einem Aktionär zustehenden Stimmrechte ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom 23. August 2023, 24:00 Uhr (MESZ), (technisch maßgeblicher Bestandsstichtag, auch „technical record date“) bis zum Ende der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Daher entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 23. August 2023, 24:00 Uhr (MESZ). Kreditinstitute werden gebeten, Umschreibungen so genannter Legitimationsaktionäre rechtzeitig im Register vorzunehmen, um eine ordnungsgemäße Teilnahme der Aktionäre zu ermöglichen. Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre zudem, sich zur Vereinfachung unserer Organisation ebenfalls bis 23. August 2023 postalisch oder per E-Mail durch Rücksendung der Anmeldeunterlagen unter der folgenden Adresse bei uns anzumelden: ParTec AG |
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4. |
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Aktionärinnen und Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte in der Hauptversammlung auch unter entsprechender Vollmachterteilung durch Bevollmächtigte, wie bspw. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionärinnen und Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet oder durch eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Aktionärinnen und Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, können zur Erteilung der Vollmacht ein entsprechendes Formular unter der vorstehend angegebenen Anmeldeadresse postalisch oder per E-Mail anfordern. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs zur Hauptversammlung erfolgen. Kreditinstitute, diesen gemäß § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Institute oder Unternehmen, Aktionärsvereinigungen und sonstige in § 135 Abs. 8 AktG aufgeführte Personen können möglicherweise zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, ein einem Kreditinstitut gemäß § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige in § 135 Abs. 8 AktG aufgeführte Person bevollmächtigen wollen, mit dieser Institution, diesem Unternehmen oder dieser Person rechtzeitig über eine mögliche Form der Vollmacht ab. Sofern Sie den Nachweis der Bevollmächtigung vorab gegenüber der Gesellschaft mitteilen möchten, so können Sie dies bis zum Ablauf des 29. August 2023 durch die Übermittlung per E-Mail oder postalisch an die vorstehend unter 3. angegebene Anmeldeadresse vornehmen. Aktionäre können sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung des Stimmrechts nach Maßgabe ihrer Weisungen vertreten lassen. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können wahlweise in Textform per Post oder E-Mail an die vorstehend unter 3. angegebene Anmeldeadresse bis spätestens Dienstag, 29. August 2023, 24:00 Uhr (MESZ) erteilt, geändert oder widerrufen werden. Maßgeblich für die Erteilung, Änderung oder den Widerruf der Vollmachten und Weisungen auf diesem Weg ist der Zugang bei der Gesellschaft. Das Formular, das Aktionäre für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in Textform verwenden können, wird den Aktionären mit der Anmeldebestätigung zugesandt. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können nur zu den Punkten der Tagesordnung abstimmen, zu denen ihnen ausdrückliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt worden sind. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, gemäß diesen Weisungen abzustimmen. Soweit den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft keine Weisung erteilt wird, üben sie das Stimmrecht nicht aus. Soweit eine Weisung erteilt wird, die nicht eindeutig oder die widersprüchlich ist, werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen bzw. von Anträgen und zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen. |
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5. |
Rechte der Aktionäre Tagesordnungsergänzungsverlangen, Anträge (einschließlich Gegenanträgen) und Wahlvorschläge im Sinne der §§ 122, 126 und 127 AktG sind gemäß den gesetzlichen Vorschriften ausschließlich an die folgende Adresse zu richten: ParTec AG E-Mail: investor-relations@par-tec.com Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen spätestens bis Ablauf des 5. August 2023, Wahlvorschläge und Anträge (einschließlich Gegenanträgen) Gegenanträge spätestens bis Ablauf des 15. August 2023 zugehen. |
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6. |
Hinweise zum Datenschutz für Aktionärinnen und Aktionäre und deren Vertreter Auf die in Anlage zu dieser Ladung beigefügte Datenschutzerklärung wird Bezug genommen. |
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten der
Aktionärinnen und Aktionäre und ggf. deren Bevollmächtigter im Zusammenhang mit der
ordentlichen Hauptversammlung der ParTec AG am Mittwoch, den 30. August 2023
Hiermit informieren wir, die ParTec AG mit Sitz in München („ParTec“ ,“wir“, „uns“, „unsere“), Sie darüber, welche personenbezogenen Daten unserer Aktionärinnen und Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten wir im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung verarbeiten und welche Rechte Ihnen nach dem anwendbaren Datenschutzrecht in diesem Zusammenhang zustehen.
1. |
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und wer ist Datenschutzbeauftragter? Die für das Datenschutzrecht Verantwortliche im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) sowie aller anderen anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen der EU ist die ParTec AG, Possartstraße 20, 81679 München, Deutschland, +49 (0) 89 99809-100, info@par-tec.com („Verantwortliche“). Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter oben angegebener Adresse oder unter: anfrage@projekt29.de, Projekt 29, Herrn Robert Heindl, Ostengasse 14, 93047 Regensburg |
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2. |
Welche Datenkategorien werden genutzt und woher stammen diese? ParTec verarbeitet von Ihnen als Aktionärin und Aktionär bzw. Bevollmächtigtem einer Aktionärin oder eines Aktionärs unter anderem folgende (personenbezogenen) Daten:
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3. |
Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre Daten verarbeitet? ParTec verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) und der einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetztes („AktG“).
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4. |
Datenempfänger
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5. |
Datenquellen Aktien von ParTec sind Namensaktien. Bei Namensaktien sieht § 67 AktG die Eintragung des Namens, Geburtsdatums und der Adresse (Postanschrift und elektronische Adresse) der Aktionärin und des Aktionärs sowie der Stückzahl in das Aktienregister der Gesellschaft vor. Die personenbezogenen Daten der Aktionärinnen und Aktionäre erhält ParTec von den Aktionärinnen und Aktionären selbst bzw. von deren Vertretern, aus öffentlich einsehbaren Datenquellen, im Zusammenhang mit der Anmeldung von den depotführenden Instituten der Aktionärinnen und Aktionäre (in der Regel weitergeleitet über die Clearstream Banking AG) bzw. aus den Sitzungsprotokollen und den dazugehörigen Dokumenten. Die Daten der Bevollmächtigten erhält ParTec von der Aktionärin oder dem Aktionär, der die Vollmacht erteilt hat, sowie direkt vom Bevollmächtigten aufgrund eigenen Verhaltens in der Hauptversammlung.
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6. |
Wann löscht ParTec Ihre Daten? ParTec löscht Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und auch keine rechtlichen Nachweis- oder gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Entsprechende Aufbewahrungs- und Nachweispflichten ergeben sich unter anderem aus dem Aktiengesetz, Handelsgesetzbuch, dem Geldwäschegesetz sowie der Abgabenordnung. Die im Aktienregister gespeicherten Daten werden während der Haltedauer und nach vollständiger Veräußerung der Anteile aufgrund gesetzlicher Nachweis- und Aufbewahrungspflichten zehn Jahre gespeichert. Für die Daten, welche im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erhoben und verarbeitet werden, beträgt die Speicherdauer meist bis zu drei Jahre. Soweit gesetzlich geboten oder ParTec ein berechtigtes Interesse an der Speicherung personenbezogener Daten hat – etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten anlässlich der Hauptversammlung – ist eine längere Speicherung der Daten möglich. |
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7. |
Werden Ihre Daten in ein Drittland übermittelt? Wir übermitteln personenbezogene Daten der Teilnehmer der Hauptversammlung nicht außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR). |
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8. |
Welche Rechte haben Sie? Soweit ParTec die personenbezogene Daten von Ihnen persönlich verarbeitet, sind Sie eine „betroffene Person“ im Sinne der DSGVO. Als betroffener Person stehen Ihnen bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen die folgenden Rechte gegenüber ParTec zu: Das Recht,
Widerspruchsrecht : Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen (Art. 21 DSGVO). Folge des Widerspruchs ist es, dass ParTec die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet, es sei denn, ParTec kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. Über Ihren Widerspruch können Sie uns jederzeit informieren. Wenn Sie der Ansicht sind, dass ParTec mit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie gem. Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. |
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9. |
Wie schützen wir Ihre Daten? Wir unterhalten angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um Ihre personenbezogenen Daten von unbeabsichtigter, unrechtmäßiger oder unbefugter Zerstörung, Verlust, Veränderung, Offenlegung oder Verwendung zu schützen. Stand der Datenschutzerklärung: Juli 2023 |
München, im Juli 2023
ParTec AG
Der Vorstand