ParTec AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (am 30. August 2023 um 14:00 Uhr)

ParTec AG

München

WKN: A3E5A3
ISIN: DE000A3E5A34

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu unserer

am 30. August 2023 um 14:00 Uhr

im Löwenbräukeller München, Bennosaal,
Nymphenburger Str. 2, 80335 München,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

 

 

I.

Tagesordnung

1.

Wahl des Versammlungsleiters

Gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft ist von der Hauptversammlung der Vorsitzende in der Hauptversammlung zu wählen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herrn Johann Kilger, zum Versammlungsleiter zu bestellen.

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ParTec AG für das Geschäftsjahr 2022, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der ParTec AG aus dem Geschäftsjahr 2022 in Höhe von EUR 11.141.263,95 wie folgt zu verwenden:

a)

Ein Teilbetrag in Höhe von EUR 10.000.000,00 wird zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,25 je dividendenberechtigter Stückaktie verwendet und

b)

der verbleibende Betrag in Höhe von EUR 1.141.263,95 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

4.

Aufhebung und Neufassung des Gewinnverwendungsbeschlusses für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

a)

Der in der Hauptversammlung am 30. Dezember 2022 unter Tagesordnungspunkt 2 gefasste Gewinnverwendungsbeschluss wird aufgehoben.

b)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der ParTec AG aus dem Geschäftsjahr 2021 in Höhe von EUR 13.789.567,47 wie folgt zu verwenden:

aa)

Ein Teilbetrag in Höhe von EUR 10.000.000,00 wird zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,25 je dividendenberechtigter Stückaktie verwendet und

bb)

der verbleibende Betrag in Höhe von EUR 3.789.567,47 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 jeweils Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 jeweils Entlastung zu erteilen.

7.

Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die folgenden Satzungsänderungen zu beschließen:

7.1 Änderungen zur Erleichterung der Teilnahme

a)

§ 16 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet haben und die für die angemeldeten Aktien im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.“

b)

Es wird ein neuer § 16 Abs. 2 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

„Die Anmeldung muss der Gesellschaft oder einer der sonst in der Einladung bezeichneten Stellen unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen.“

c)

Der bisherige § 16 Abs. 2 der Satzung wird zu § 16 Abs. 3 der Satzung.

d)

§ 15 Abs. 5 Satz 2 der Satzung wird dergestalt neu gefasst, dass die Verweisung auf § 16 Abs. 1 durch eine Verweisung auf § 16 Abs. 2 der Satzung ersetzt wird. Der neu gefasste § 15 Abs. 5 der Satzung lautet vollständig daher wie folgt:

„Die Einberufung der Hauptversammlung muss, soweit das Gesetz keine abweichende Frist vorsieht, mindestens 30 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung erfolgen. Die Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist des § 16 Abs. 2 der Satzung. Für die Fristberechnung gelten die gesetzlichen Vorschriften.“

7.2 Änderungen zur Versammlungsleitung

a)

§ 17 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Hauptversammlung wird durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, bei dessen Verhinderung durch seinen Stellvertreter, bei Verhinderung beider durch eine vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats bestimmte Person als Versammlungsleiter geleitet.

Die Aktionäre können mit mindestens 45% der vorhandenen Stimmrechte die Wahl des Versammlungsleiters durch Beschluss der Hauptversammlung verlangen.“

b)

Die Überschrift zu § 19 wird wie folgt neu gefasst:

„Teilnahme von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern; virtuelle Hauptversammlung“

7.3 Änderungen zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen

a)

§ 19 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Vorstand ist ermächtigt, vorzusehen, dass die Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Diese Ermächtigung gilt von der Eintragung der Satzungsänderung, auf der dieser Absatz beruht, an für fünf Jahre. Wird eine virtuelle Hauptversammlung durchgeführt, darf die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen. Das gilt nicht für ein Aufsichtsratsmitglied, das Versammlungsleiter ist.“

b)

§ 15 Abs. 1 der Satzung wird dergestalt neu gefasst, dass das Wort „elektronisch“ durch „als virtuelle Hauptversammlung“ ersetzt wird. Der neu gefasste § 15 Abs. 1 lautet vollständig daher wie folgt:

„Die Hauptversammlung findet, sofern diese nicht als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird, am Sitz der Gesellschaft oder nach Wahl des einberufenden Organs an einem deutschen Börsenplatz oder in dessen Umgebung in einem Umkreis von 100 km statt.“

c)

§ 18 Abs. 5 Sätze 6 und 7 der Satzung werden ersatzlos gestrichen.

d)

§ 18 Abs. 5 Satz 5 der Satzung wird rein redaktionell dergestalt geändert, dass in dem Wort „mehreren“ der Buchstabe „n“ gestrichen wird. Der neu gefasste § 18 Abs. 5 Satz 5 der Satzung lautet daher wie folgt:

„Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.“

8.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Niethammer, Posewang & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.

9.

Beschlussfassung über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1 und 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 7 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende Hans Kilger hat sein Amt gemäß § 7 Abs. 5 der Satzung durch schriftliche Erklärung mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung, in der ein neues Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zum 30. September 2023, niedergelegt, um der Gesellschaft zukünftig als Mitglied des Vorstands zur Verfügung stehen zu können. Es ist daher die Neubesetzung dieses Aufsichtsratsamts erforderlich.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Iram Kamal, M.B.L.T., Rechtsanwältin in der BT Bayerntreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, wohnhaft in Inning am Ammersee, für die verbleibende Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds Hans Kilger zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.

II.

Weitere Angaben zur Einberufung – Freiwillige Hinweise der Gesellschaft

Nachfolgende Hinweise erfolgen, um unseren Aktionärinnen und Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 8.000.000,00 ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 8.000.000 nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien, von denen jede Aktie ein Stimmrecht gewährt. Die Stückzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 8.000.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

2.

Unterlagen

Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben sowie die folgenden Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung unter folgendem Link

www.par-tec.com/​investor-relations/​

auf der Homepage der Gesellschaft eingesehen werden:

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 nebst Lagebericht

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 nebst Lagebericht

Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 2022

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorschlag des Vorstands für die geänderte Verwendung des Bilanzgewinns 2021

Aktuelle Satzung der ParTec AG

3.

Nachweis der Teilnahmeberechtigung

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG nur als Aktionär, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts setzen damit auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht. Hinsichtlich der Anzahl der einem Aktionär zustehenden Stimmrechte ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom 23. August 2023, 24:00 Uhr (MESZ), (technisch maßgeblicher Bestandsstichtag, auch „technical record date“) bis zum Ende der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Daher entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 23. August 2023, 24:00 Uhr (MESZ). Kreditinstitute werden gebeten, Umschreibungen so genannter Legitimationsaktionäre rechtzeitig im Register vorzunehmen, um eine ordnungsgemäße Teilnahme der Aktionäre zu ermöglichen.

Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre zudem, sich zur Vereinfachung unserer Organisation ebenfalls bis 23. August 2023 postalisch oder per E-Mail durch Rücksendung der Anmeldeunterlagen unter der folgenden Adresse bei uns anzumelden:

ParTec AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

4.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Aktionärinnen und Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte in der Hauptversammlung auch unter entsprechender Vollmachterteilung durch Bevollmächtigte, wie bspw. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionärinnen und Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet oder durch eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Aktionärinnen und Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, können zur Erteilung der Vollmacht ein entsprechendes Formular unter der vorstehend angegebenen Anmeldeadresse postalisch oder per E-Mail anfordern.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs zur Hauptversammlung erfolgen.

Kreditinstitute, diesen gemäß § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Institute oder Unternehmen, Aktionärsvereinigungen und sonstige in § 135 Abs. 8 AktG aufgeführte Personen können möglicherweise zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, ein einem Kreditinstitut gemäß § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige in § 135 Abs. 8 AktG aufgeführte Person bevollmächtigen wollen, mit dieser Institution, diesem Unternehmen oder dieser Person rechtzeitig über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Sofern Sie den Nachweis der Bevollmächtigung vorab gegenüber der Gesellschaft mitteilen möchten, so können Sie dies bis zum Ablauf des 29. August 2023 durch die Übermittlung per E-Mail oder postalisch an die vorstehend unter 3. angegebene Anmeldeadresse vornehmen.

Aktionäre können sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung des Stimmrechts nach Maßgabe ihrer Weisungen vertreten lassen.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können wahlweise in Textform per Post oder E-Mail an die vorstehend unter 3. angegebene Anmeldeadresse bis spätestens Dienstag, 29. August 2023, 24:00 Uhr (MESZ) erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Maßgeblich für die Erteilung, Änderung oder den Widerruf der Vollmachten und Weisungen auf diesem Weg ist der Zugang bei der Gesellschaft. Das Formular, das Aktionäre für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in Textform verwenden können, wird den Aktionären mit der Anmeldebestätigung zugesandt.

Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können nur zu den Punkten der Tagesordnung abstimmen, zu denen ihnen ausdrückliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt worden sind. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, gemäß diesen Weisungen abzustimmen. Soweit den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft keine Weisung erteilt wird, üben sie das Stimmrecht nicht aus. Soweit eine Weisung erteilt wird, die nicht eindeutig oder die widersprüchlich ist, werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten.

Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen bzw. von Anträgen und zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen.

5.

Rechte der Aktionäre

Tagesordnungsergänzungsverlangen, Anträge (einschließlich Gegenanträgen) und Wahlvorschläge im Sinne der §§ 122, 126 und 127 AktG sind gemäß den gesetzlichen Vorschriften ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

ParTec AG
– Vorstand –
Possartstraße 20
81679 München

E-Mail: investor-relations@par-tec.com

Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen spätestens bis Ablauf des 5. August 2023, Wahlvorschläge und Anträge (einschließlich Gegenanträgen) Gegenanträge spätestens bis Ablauf des 15. August 2023 zugehen.

6.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionärinnen und Aktionäre und deren Vertreter

Auf die in Anlage zu dieser Ladung beigefügte Datenschutzerklärung wird Bezug genommen.

Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten der
Aktionärinnen und Aktionäre und ggf. deren Bevollmächtigter im Zusammenhang mit der
ordentlichen Hauptversammlung der ParTec AG am Mittwoch, den 30. August 2023

Hiermit informieren wir, die ParTec AG mit Sitz in München („ParTec“ ,“wir“, „uns, unsere“), Sie darüber, welche personenbezogenen Daten unserer Aktionärinnen und Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten wir im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung verarbeiten und welche Rechte Ihnen nach dem anwendbaren Datenschutzrecht in diesem Zusammenhang zustehen.

1.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und wer ist Datenschutzbeauftragter?

Die für das Datenschutzrecht Verantwortliche im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) sowie aller anderen anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen der EU ist die ParTec AG, Possartstraße 20, 81679 München, Deutschland, +49 (0) 89 99809-100, info@par-tec.com („Verantwortliche“).

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter oben angegebener Adresse oder unter: anfrage@projekt29.de, Projekt 29, Herrn Robert Heindl, Ostengasse 14, 93047 Regensburg

2.

Welche Datenkategorien werden genutzt und woher stammen diese?

ParTec verarbeitet von Ihnen als Aktionärin und Aktionär bzw. Bevollmächtigtem einer Aktionärin oder eines Aktionärs unter anderem folgende (personenbezogenen) Daten:

Persönliche Daten (z.B. Vor- und Nachname, ggf. Titel, Anrede, Adresse, Geburtsdatum);

Aktionärsdaten (z.B. Aktiengattung, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte für die Hauptversammlung) sowie die Nennung und die Stückzahl der von Ihnen erworbenen Aktien;

ggf. Name und Adresse des von Ihnen bevollmächtigten Aktionärsvertreters;

Weitere Daten, die im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben werden (bspw. E-Mail-Adresse, Telefonnummer);

Informationen zum Abstimmverhalten, einer etwaigen Vollmacht- bzw. Weisungserteilung, etwaigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen, eingereichten Fragen sowie etwaigen Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse.

3.

Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre Daten verarbeitet?

ParTec verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) und der einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetztes („AktG“).

3.1

Prüfung der Teilnahmeberechtigung

Zweck: Voraussetzung für den Zugang zu der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts ist gemäß § 16 Ziffer 1 der Satzung ein vorheriger Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme. Mit dem Nachweis sind die Zahl der Aktien, der anteilige Betrag am Grundkapital und die Person, in deren Depot sich die Aktien befinden, anzugeben. Der Nachweis hat in Form einer Bescheinigung des depotführenden Instituts zu erfolgen. Sofern Sie sich per Telefax oder E-Mail zur Hauptversammlung anmelden, erheben wir ggf. auch Anschlusskennungen, E-Mail-Adresse und den Betreff sowie den Inhalt Ihrer Nachricht an uns. Zum Versand der Anmeldebestätigung, mit der ggf. auch ein Vollmachtsformular übersandt wird, erbitten wir um Angabe Ihrer Anschrift.

Gemäß § 135 AktG können Sie einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG oder eine nach § 135 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen, Sie in der Hauptversammlung zu vertreten. Sie können auch eine andere Person Ihrer Wahl bevollmächtigen. In allen Fällen kann auch der Nachweis der Bevollmächtigung verarbeitet werden.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Die Verarbeitung ist zur Erfüllung unserer aktienrechtlichen Verpflichtungen nach §§ 118 ff. AktG erforderlich.

3.2

Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung

Zweck: Ihre personenbezogenen Daten, welche wir im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung oder aufgrund besonderer gesetzlicher Mitteilungspflichten erheben, verwenden wir zu den im Aktiengesetz vorgesehenen Zwecken. Dazu gehören die Organisation und Abhaltung der Hauptversammlung sowie deren Dokumentation. In diesem Zusammenhang verarbeiten wir die Daten zur Ermöglichung der Anmeldung und Teilnahme der Aktionäre und Bevollmächtigten an der Hauptversammlung und um Ihnen die Ausübung ihrer Rechte (einschließlich Erteilung und Widerruf von Vollmachten und Weisungen) zu ermöglichen. Weiter verarbeiten wir auch das Abstimmverhalten, um die ordnungsgemäße Beschlussfassung und Wertung von Stimmen in der Hauptversammlung zu gewährleisten sowie Informationen über Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung.

Außerdem bewahren wir gemäß § 134 Abs. 3 Satz 5 AktG insbesondere auch die Stimmrechtsvollmachten für die von uns benannten Stimmrechtsvertreter auf.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. dem AktG. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten erforderlich. Ohne Verarbeitung der erforderlichen personenbezogenen Daten können wir Ihnen ggf. die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung Ihrer Rechte nicht ermöglichen.

3.3

Teilnehmerverzeichnis; Bekanntmachungen

Zweck: Wir weisen Sie darauf hin, dass ParTec gemäß § 129 AktG verpflichtet ist, ein Verzeichnis über die Teilnehmer der Hauptversammlung zu führen. Die dort aufgeführten personenbezogenen Daten können von den Teilnehmern der Hauptversammlung während der Versammlung und von den Aktionärinnen und Aktionären bis zu zwei Jahre danach gemäß § 129 Abs. 4 AktG eingesehen werden.

Dem die Hauptversammlung beurkundenden Notar ist es möglich, das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung als Anlage zu seiner Niederschrift zu nehmen. Die Niederschrift der Hauptversammlung wird beim Handelsregister eingereicht. Dort ist sie durch Einsichtnahme in die Registerakte für jedermann einsehbar.

ParTec behält sich vor ,Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären und Bevollmächtigten bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG) unter Angabe des Namens der Aktionärin und des Aktionärs bzw. Bevollmächtigten auf der Internetseite von ParTec zugänglich zu machen. Tagesordnungsergänzungsverlangen werden darüber hinaus im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. den genannten aktienrechtlichen Verpflichtungen.

3.4

Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und Stimmrechtsmitteilungen

Zweck: Ihre personenbezogenen Daten werden daneben auch zur Erfüllung von gesetzlichen Pflichten verarbeitet. Dies sind insbesondere Aufbewahrungspflichten, welche sich z.B. regelmäßig aus dem Aktienrecht, dem Handelsrecht oder dem Steuerrecht ergeben. Darüber hinaus verarbeiten wir Daten, die uns von Ihnen oder anderen Mitteilungspflichtigen im Rahmen von Stimmrechtsmitteilungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz übertragen werden, oder bei der Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten an Behörden (z.B. an Finanz- oder Strafverfolgungsbehörden). Diese Daten werden den entsprechenden Stellen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ggf. übermittelt.

Rechtsgrundlage: Aktiengesetz und weitere einschlägige Rechtsvorschriften in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

3.5

Weitere Datenverarbeitungsvorgänge

Zweck: In bestimmten Fällen verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten auch zur Wahrung der berechtigten Interessen von ParTec. Dazu gehören bspw. Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit der Hauptversammlung und deren Beschlüssen.

Rechtsgrundlage: Aktiengesetz und weitere einschlägige Rechtsvorschriften in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO.

Sofern ParTec Ihre personenbezogenen Daten für andere als die zuvor erläuterten Zwecke verarbeiten möchte, werden wir Sie unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen vorab darüber informieren.

4.

Datenempfänger

4.1.

Intern

Bei ParTec erhalten nur die Personen und Stellen Ihre personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten benötigen. ParTec wird Ihre persönlichen Daten generell nur im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze an Dienstleister, Geschäftspartner und andere Dritte weitergeben.

4.2.

Weitere Empfänger

Im Rahmen der unter Ziff. 3.3 und 3.4 genannten Verarbeitungsvorgänge können die dort genannten Personenkreise ggf. Kenntnis von den personenbezogenen Daten nehmen. Außerdem haben folgende Empfänger Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre und deren Bevollmächtigten, soweit das zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist:

Dienstleister für den Druck und den Versand der Aktionärsmitteilungen

Dienstleister im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Hauptversammlung

5.

Datenquellen

Aktien von ParTec sind Namensaktien. Bei Namensaktien sieht § 67 AktG die Eintragung des Namens, Geburtsdatums und der Adresse (Postanschrift und elektronische Adresse) der Aktionärin und des Aktionärs sowie der Stückzahl in das Aktienregister der Gesellschaft vor.

Die personenbezogenen Daten der Aktionärinnen und Aktionäre erhält ParTec von den Aktionärinnen und Aktionären selbst bzw. von deren Vertretern, aus öffentlich einsehbaren Datenquellen, im Zusammenhang mit der Anmeldung von den depotführenden Instituten der Aktionärinnen und Aktionäre (in der Regel weitergeleitet über die Clearstream Banking AG) bzw. aus den Sitzungsprotokollen und den dazugehörigen Dokumenten.

Die Daten der Bevollmächtigten erhält ParTec von der Aktionärin oder dem Aktionär, der die Vollmacht erteilt hat, sowie direkt vom Bevollmächtigten aufgrund eigenen Verhaltens in der Hauptversammlung.

6.

Wann löscht ParTec Ihre Daten?

ParTec löscht Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und auch keine rechtlichen Nachweis- oder gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Entsprechende Aufbewahrungs- und Nachweispflichten ergeben sich unter anderem aus dem Aktiengesetz, Handelsgesetzbuch, dem Geldwäschegesetz sowie der Abgabenordnung.

Die im Aktienregister gespeicherten Daten werden während der Haltedauer und nach vollständiger Veräußerung der Anteile aufgrund gesetzlicher Nachweis- und Aufbewahrungspflichten zehn Jahre gespeichert.

Für die Daten, welche im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erhoben und verarbeitet werden, beträgt die Speicherdauer meist bis zu drei Jahre.

Soweit gesetzlich geboten oder ParTec ein berechtigtes Interesse an der Speicherung personenbezogener Daten hat – etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten anlässlich der Hauptversammlung – ist eine längere Speicherung der Daten möglich.

7.

Werden Ihre Daten in ein Drittland übermittelt?

Wir übermitteln personenbezogene Daten der Teilnehmer der Hauptversammlung nicht außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

8.

Welche Rechte haben Sie?

Soweit ParTec die personenbezogene Daten von Ihnen persönlich verarbeitet, sind Sie eine „betroffene Person“ im Sinne der DSGVO. Als betroffener Person stehen Ihnen bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen die folgenden Rechte gegenüber ParTec zu:

Das Recht,

Auskunft über die Datenverarbeitung sowie eine Kopie der verarbeiteten Daten zu erhalten (Auskunftsrecht, Art. 15 DSGVO),

die Berichtigung unrichtiger Daten oder die Vervollständigung unvollständiger Daten zu verlangen (Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO),

die unverzügliche Löschung personenbezogener Daten zu verlangen (Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO),

die Einschränkung der Datenverarbeitung zu verlangen (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO),

sowie die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie einem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und zudem diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen zu übermitteln (Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO),

das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen (Recht, Einwilligungen zu widerrufen, Art. 7 DSGVO).

Widerspruchsrecht : Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen (Art. 21 DSGVO). Folge des Widerspruchs ist es, dass ParTec die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet, es sei denn, ParTec kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. Über Ihren Widerspruch können Sie uns jederzeit informieren.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass ParTec mit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie gem. Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.

9.

Wie schützen wir Ihre Daten?

Wir unterhalten angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um Ihre personenbezogenen Daten von unbeabsichtigter, unrechtmäßiger oder unbefugter Zerstörung, Verlust, Veränderung, Offenlegung oder Verwendung zu schützen.

Stand der Datenschutzerklärung: Juli 2023

 

München, im Juli 2023

ParTec AG

Der Vorstand

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