Sorabia Agrar Aktiengesellschaft
Rosenthal
Einladung
Die Aktionäre der Sorabia Agrar AG werden hiermit zu der
am Dienstag, den 22.08.2023, um 18.00 Uhr
im Festsaal der Fa. Diener in 01920 Naußlitz, Mühlweg 10,
stattfindenden
31. ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 01.01. bis 31.12.2022 mit dem Bericht des Vorstandes der Sorabia Agrar Aktiengesellschaft sowie dem Bericht des Aufsichtsrates |
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2. |
Feststellung des Jahresabschlusses der Sorabia Agrar AG für das Jahr 2022 Der Jahresabschluss der Sorabia Agrar AG zum 31.12.2022 mit einem Bilanzgewinn von 376.876,77 EUR und einer Bilanzsumme von 4.757.167,36 EUR wird festgestellt. |
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3. |
Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung Von einem Bilanzgewinn in Höhe von 376.876,77 EUR wird ein Teilbetrag in Höhe von 27.082,00 EUR als Dividende ausgeschüttet. Dies entspricht 1,00 EUR/Aktie. Der verbleibende Teilbetrag in Höhe von 349.794,77 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen. |
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6. |
Wahl des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 u. 101 Abs. 1 des AktG zusammen. Die Amtszeit regelt § 102 Abs. 1 des AktG. Aufsichtsratsmitglieder können nicht für längere Zeit als bis zur Beendigung der Haupt-versammlung bestellt werden, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Dementsprechend endet die Amtszeit mit der Hauptversammlung am 22.08.2023 und es steht die Neuwahl des Aufsichtsrates auf der Tagesordnung. Laut § 10 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt folgende Personen zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrates vor:
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.
Der Abschluss des Geschäftsjahres vom 01.01. bis 31.12.2022, der Geschäftsbericht des Vorstandes und der Bericht des Aufsichtsrates können in den Geschäftsräumen der Sorabia Agrar Aktiengesellschaft in 01920 Rosenthal, Am Marienbrunnen 1, zu den üblichen Geschäftszeiten, Montag bis Freitag von 7.00 – 15.45 Uhr, eingesehen werden.
Gegenanträge von Aktionären sind binnen einer Woche nach Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger der Gesellschaft zu übersenden. Dabei ist mitzuteilen, dass sie einem Vorschlag des Vorstandes bzw. Aufsichtsrates widersprechen und die anderen Aktionäre veranlassen wollen, für ihren Gegenantrag zu stimmen.
Die Einladung der Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 21.07.2023 im Internet unter der Adresse: www.bundesanzeiger.de, veröffentlicht.
Rosenthal, den 13.07.2023
Der Aufsichtsrat