Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft – Ordentliche Hauptversammlung (am Donnerstag, den 31. August 2023 um 16:00 Uhr)

Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft

Wolfsburg

Hauptversammlung

 

 

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu der am Donnerstag, den 31. August 2023 um 16:00 Uhr in der Stadthalle Gifhorn, Schützenplatz 2 in 38518 Gifhorn, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung hiermit eingeladen.

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 und des Geschäftsberichts mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats

Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022
in Höhe von
EUR 1.832.477,61
eine Dividende von 374,00 EUR je Aktie auszuschütten EUR 1.736.108,00
den Betrag von EUR 96.000,00
in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen
und den Restbetrag von EUR 369,61
auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Zu Punkt 3 und 4

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung laufen die Wahlperioden der Aufsichtsratsmitglieder Hans Friedrich Metzlaff, Gifhorn, Dr. Alexander Montebaur, Wolfenbüttel, und Andreas Ritter, Wittingen, ab.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren Ritter und Dr. Montebaur wieder und Herrn Jörn Wolter, Landwirt, Wittingen-Lüben, neu in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 AktG und § 10 der Satzung zusammen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2023 die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbB, Braunschweig, zur Abschlussprüferin zu wählen.

 

 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt, der in dem bei der Gesellschaft geführten Aktienregister eingetragen ist.

Um in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben zu können, muss sich der Aktionär spätestens am 6. Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 25. August 2023, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft schriftlich mit seiner Rückantwortkarte, in Textform (E-Mail: info@feag-fallersleben.de) oder über die Homepage unserer Gesellschaft (www.feag-fallersleben.de) anmelden.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Gemäß § 17 Ziffer 4 unserer Satzung ist neben der gesetzlichen Vertretung die Vertretung eines Aktionärs durch seinen Ehegatten, Verwandten in gerader Linie oder einen anderen voll geschäftsfähigen Aktionär mit schriftlicher Vollmacht möglich. Falls Vertretung gewünscht wird, ist die Vertretungsvollmacht spätestens zur Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich einzureichen. Eine Vertretungsvollmacht erteilen Sie mit Versand Ihrer Stimmkarte oder kann über die Homepage unserer Gesellschaft (www.feag-fallersleben.de) abgerufen werden.

 

Wolfsburg, im Juli 2023

Der Vorstand
Lange Schönbach Voges Fricke
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