ACM Deutschland Non-Life AG – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG (ACM Deutschland AG hällt mehr als den vierten Teil der Aktien)

ACM Deutschland Non-Life AG

Düsseldorf

(„Gesellschaft“)

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

 

1.

Die ACM Deutschland AG („ACMD„), Düsseldorf, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft unmittelbar gehört. Ferner teilte die ACMD uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mit, dass ihr eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.

2.

Die Groupe des Assurances du Crédit Mutuel SA („GACM„), Straßburg/​Frankreich, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft mittelbar gehört, da ihr die von der ACMD gehaltenen Aktien der Gesellschaft nach § 16 Abs. 4 AktG durch ihren beherrschenden Einfluss auf die ACMD zugerechnet werden. Zudem hat die GACM uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung der Gesellschaft gehört, indem ihr die von der ACMD gehaltenen Aktien der Gesellschaft nach § 16 Abs. 4 AktG durch ihren beherrschenden Einfluss auf die ACMD zugerechnet werden.

3.

Die Banque Fédérative du Crédit Mutuel SA („BFCM„), Straßburg/​Frankreich, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft mittelbar gehört, da ihr die von der ACMD gehaltenen Aktien der Gesellschaft nach § 16 Abs. 4 AktG durch ihren beherrschenden Einfluss auf die GACM zugerechnet werden, die ihrerseits einen beherrschenden Einfluss auf die ACMD hat. Darüber hinaus hat die BFCM uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört, da ihr die von der ACMD gehaltenen Aktien der Gesellschaft nach § 16 Abs. 4 AktG durch ihren beherrschenden Einfluss auf die GACM zugerechnet werden, die ihrerseits einen beherrschenden Einfluss auf die ACMD ausübt.

4.

Die Caisse Fédérale de Crédit Mutuel SA („CFCM„), Straßburg/​Frankreich, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft mittelbar gehört, da ihr die von der ACMD gehaltenen Aktien der Gesellschaft nach § 16 Abs. 4 AktG durch ihren beherrschenden Einfluss auf die BFCM zugerechnet werden, die ihrerseits einen beherrschenden Einfluss auf die GACM hat, die wiederum einen beherrschenden Einfluss auf die ACMD ausübt. Darüber hinaus hat die CFCM uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört, da ihr die von der ACMD gehaltenen Aktien der Gesellschaft nach § 16 Abs. 4 AktG durch ihren beherrschenden Einfluss auf die BFCM zugerechnet werden, die ihrerseits einen beherrschenden Einfluss auf die GACM ausübt, die wiederum einen beherrschenden Einfluss auf die ACMD ausübt.

 

Düsseldorf, im Juli 2023

ACM Deutschland Non-Life AG

Der Vorstand

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