ELEGEND AG – Ordentliche Hauptversammlung (am Mittwoch, 30. August 2023, 14:00 Uhr)

ELEGEND AG

Beilngries

Wir laden unsere Aktionäre zu der

am Mittwoch, 30. August 2023, 14:00 Uhr,

am Sitz der ELEGEND AG,
Eichstätter Straße 9a, 92339 Beilngries

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

 

I.

TAGESORDNUNG

 

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ELEGEND AG und Bericht des Vorstands

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss nach den §§ 171, 172 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher kein Beschluss zu fassen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierend Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Abberufung des durch die Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieds Frau Silke Brigl

Die Aktionäre schlagen vor, das von der Hauptversammlung gewählte Mitglied des Aufsichtsrats Silke Brigl mit Wirkung zum Ablauf der heutigen Hauptversammlung der ELEGEND AG abzuberufen.

5.

Wahl von Herrn Claudius Mitzam zum Aufsichtsrat

Die Aktionäre schlagen vor, Herrn Claudius Mitzam, geboren am 23.9.1976, wohnhaft in Beilngries, mit Wirkung ab Beendigung der heutigen Hauptversammlung der ELEGEND AG zum Aufsichtsrat zu wählen.

Ihre Amtszeit endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt.

 

 

II.

HINWEISE

 

1.

Auslage von Unterlagen

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der ELEGEND AG, Eichstätter Straße 9a, 92339 Beilngries, zur Einsicht der Aktionäre aus und werden Aktionären, die dies verlangen, in Abschrift kostenlos übersandt. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 30. August 2023 zugänglich gemacht.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung in Textform angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis erfolgt durch Abgleich einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit dem Aktienregister der Gesellschaft. Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses sind der Anmeldung beizulegen sind. Ebenso sind Personalausweis oder Reisepass bei der Hauptversammlung im Rahmen der Einlasskontrolle vorzulegen.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens Donnerstag, den 24. August 2023, 24:00 Uhr, über die folgenden Kontaktdaten zugehen:

postalisch:

ELEGEND AG
Eichstätter Straße
9a 92339 Beilngries
Fax-Nr. +49 8461 6427 – 15
Mail: info@elegend.de

3.

Verfahren für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und der ordnungsgemäße Nachweis der Aktionärsstellung nach den vorstehenden Bestimmungen in dem Abschnitt „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“ erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf der Textform (§ 126b BGB).

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der fristgerechten Anmeldung zur Hauptversammlung zugesandt wird.

Die Erklärung einer Vollmachterteilung gegenüber der Gesellschaft, ihr Widerruf, ein Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft oder über deren Widerruf können der Gesellschaft in Textform unter der nachstehenden Adresse übermittelt werden:

postalisch:

ELEGEND AG
Eichstätter Straße
9a 92339 Beilngries
Fax-Nr. +49 8461 6427 – 15
Mail: info@elegend.de

Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbracht werden. Ebenso kann dort ein Widerruf einer erteilten Vollmacht erfolgen.

4.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Jeder Aktionär hat das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf. Aktionäre können insbesondere Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG); dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern (vgl. § 127 AktG).

Nach § 126 Absatz 1 AktG sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Absatz 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die in der Einberufung hierfür mitgeteilte Adresse übersandt hat. Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Absatz 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Nach § 127 AktG gilt für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern § 126 AktG sinngemäß. Der Wahlvorschlag braucht allerdings nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten (vgl. § 127 Satz 3 AktG i.V.m. § 124 Absatz 3 Satz 4 AktG).

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind an folgende Anschrift zu richten: postalisch:

ELEGEND AG
Eichstätter Straße
9a 92339 Beilngries
Fax-Nr. +49 8461 6427 – 15
Mail: info@elegend.de

Anderweitig adressierte Anträge bzw. Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Anträge und Wahlvorschläge, d. h. solche, die der Gesellschaft bis Donnerstag, den 24. August 2023, 24:00 Uhr, zugehen, werden nebst einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich zugänglich gemacht. Eine Abstimmung über einen Gegenantrag oder einen Wahlvorschlag in der Hauptversammlung setzt voraus, dass der Gegenantrag bzw. der Wahlvorschlag während der Hauptversammlung mündlich gestellt wird; dies gilt auch, wenn er vor der Hauptversammlung wie beschrieben zugänglich gemacht wurde. Auf die Rechte der Aktionäre aus den §§ 122 Absatz 2 und 131 Absatz 1 AktG wird hingewiesen.

5.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft aus 51.871 nennwertlosen Stückaktien und ebenso vielen Stimmrechten. Davon sind 51.871 Aktien stimmberechtigt.

6.

Hinweise zum Datenschutz

Die ELEGEND AG und die von ihr beauftragten Dienstleister verarbeiten und speichern personenbezogene Daten der Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter für Zwecke der Anmeldung und Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für deren Durchführung. Die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt anhand der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

Beilngries, im Juli 2023

ELEGEND AG

Der Vorstand

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