Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft – Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft

Heidelberg

WKN 731400
ISIN DE0007314007

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und die Schaffung
einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options-, Wandel- und/​oder
Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit
der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die Aufhebung
des bestehenden und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2023

 

 

Durch Beschluss der Hauptversammlung der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft vom 26. Juli 2023 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 25. Juli 2028 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options-, Wandel- und/​oder Gewinnschuldverschreibungen unter Einschluss von Kombinationen der vorgenannten Instrumente (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 200.000.000,00 Euro mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern der Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte bzw. Wandlungspflichten auf bis zu 30.447.925 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 77.946.688,00 Euro nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren bzw. aufzuerlegen. Die Schuldverschreibungen können auch gegen Sacheinlage begeben werden. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 14. Juni 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 8 auszuschließen. Der Ermächtigungsbeschluss wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim hinterlegt.

Die von der Hauptversammlung am 25. Juli 2019 unter dem damaligen Tagesordnungspunkt 6 b) erteilte Ermächtigung zur Ausgabe von Options-, Wandel- und/​oder Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechten unter Einschluss von Kombinationen dieser Instrumente und zum Ausschluss des Bezugsrechts wurde, soweit sie nicht ausgenutzt worden ist, mit Wirkung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung vom 26. Juli 2023 und des entsprechenden Bedingten Kapitals 2023 aufgehoben.

Zur Gewährung von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses vom 26. Juli 2023 ausgegeben werden, hat die Hauptversammlung der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft am 26. Juli 2023 weiterhin beschlossen, unter Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2019 das Grundkapital um bis zu 77.946.688,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 30.447.925 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2023).

Der vollständige Wortlaut des neuen Bedingten Kapitals 2023 und der Ermächtigung ergibt sich aus Tagesordnungspunkt 8 der im Bundesanzeiger am 14. Juni 2023 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft.

 

Heidelberg, im Juli 2023

Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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