8.2 Consulting AG – Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts (neue auf den Namen lautender Stückaktien)

8.2 Consulting AG

Süderdeich

(„Gesellschaft“)

Amtsgericht Pinneberg, HRB 6788 PI

Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts
§ 186 Abs. 2 AktG

 

 

Die ordentliche Hauptversammlung der 8.2 Consulting AG hat am 22. September 2020 den Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats dazu ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf von fünf Jahren nach Eintragung des genehmigten Kapitals um bis zu EUR 161.175,00 (in Worten: einhunderteinundsechzigtausend einhundertfünfundsiebzig Euro) durch Ausgabe von bis zu Stück 161.175 neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen und/​oder gegen Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/​I). Der Vorstand wurde zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Von dieser Ermächtigung haben der Vorstand und Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 7. August 2023 Gebrauch gemacht und die Erhöhung des Grundkapitals von EUR 394.875,00 um EUR 161.175,00 auf EUR 556.050,00 durch vollständige Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020/​I wie folgt beschlossen:

Die neuen Aktien werden zunächst den bisherigen Aktionären im Verhältnis 1:1 zum Ausgabebetrag von EUR 2,50 je Aktie zum Bezug angeboten. Für je eine derzeit gehaltene Stückaktie kann also jeder Aktionär eine weitere Stückaktie zum Ausgabebetrag von je EUR 2,50 zeichnen und beziehen. Das Bezugsangebot kann nur binnen einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Bezugsangebotes angenommen werden.

Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2023 gewinnbezugsberechtigt.

Um in Ausübung des Bezugsrechts neue Aktien beziehen und zeichnen zu können, fordern wir unsere Aktionäre dazu auf, ihr Bezugsrecht durch Abgabe einer Bezugserklärung auszuüben. Die Bezugserklärung kann zur Vermeidung des Ausschlusses nur in der Zeit

vom 10. bis zum 24. August 2023

 

bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftszeiten abgegeben werden.

Die Bezugserklärung kann nur zusammen mit einer entsprechenden Zeichnung neuer Aktien ausgeübt werden. Daher muss die Zeichnungserklärung des Aktionärs ebenfalls innerhalb dieses Zeitraums bei der Gesellschaft zugehen.

Bezugserklärungen, die erst nach dem vorgenannten Endtermin zugehen, ermöglichen nicht die Ausübung des Bezugsrechts. Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist.

Der Ausgabebetrag ist nach Zugang der Zeichnungserklärung bei der Gesellschaft durch Einzahlung bzw. Überweisung auf folgendes Konto zu entrichten:

Kontoinhaber: 8.2 Consulting AG
Kreditinstitut: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE94 6005 0101 0002 2658 36
BIC: SOLADESTXXX
Verwendungszweck: Genehmigtes Kapital [Name Aktionär, Wohnort Aktionär]

 

Ein organisierter Bezugsrechtshandel durch Vermittlung von Kauf- und Verkaufsangeboten durch die Gesellschaft ist nicht vorgesehen und wird durch die Gesellschaft auch nicht veranlasst werden.

Etwaige aufgrund dieses Bezugsangebotes nicht bezogenen Aktien werden durch den Vorstand Aktionären über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritten zu einem Ausgabebetrag von mindestens EUR 2,50 angeboten.

Die vorstehenden Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats.

 

Hamburg, im August 2023

 

Der Vorstand

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