Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (Montag, dem 11. September 2023, 19:00 Uhr)

Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG

Karlsruhe

Amtsgericht Mannheim, HRB 107723

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Montag, dem 11. September 2023, 19:00 Uhr,

in der Gaststätte der

Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG,
Gut Scheibenhardt 1, 76135 Karlsruhe,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung
der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG

ein.

 

 

Tagesordnung

 

TOP 1
Bericht über das Geschäftsjahr 2022

Vorlage des gebilligten Jahresabschlusses mit Lagebericht zum 31.12.2022.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung 2022

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Jahresfehlbetrag i.H. von € 410.337,55 auf neue Rechnung vorzutragen. Unter Berücksichtigung der bisherigen Verlustvorträge von € 504.582,72 ergibt sich ein Bilanzverlust von € 914.920,27

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt Entlastung von Christian Fitterer vor.

 

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats

Es wird vorgeschlagen, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Herr Knut Laufhütte, 01.01.2022 – 31.12.2022

Herr Henrik Hotz, 01.01.2022 – 28.12.2022

Herr Stanislaw Jakubiec, 01.01.2022 – 31.12.2022

zu entlasten.

 

TOP 5
Bericht des Vorstandes zum laufenden Geschäftsjahr

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl von einem Aufsichtsratsmitglied

Nach § 8 Ziff. 1 der Satzung der Gesellschaft i.V.m. §§ 95, 96 Abs. 1 AktG besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, die gemäß § 101 Abs. 1 Satz 1 AktG von der Hauptversammlung zu wählen sind.

Das Aufsichtsratsmitglied Henrik Hotz hat mit Wirkung zum 28. Dezember 2022 sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 26.01 2023 wurde Stephan Andretzky gemäß § 104 Abs. 1 AktG zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Nach der gerichtlichen Ergänzung des Aufsichtsrats durch das Amtsgericht Mannheim soll Herr Stephan Andretzky nun von der Hauptversammlung gewählt werden.

a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, den durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim bestellten Aufsichtsrat

Herrn Stephan Andretzky, Dipl. Ing. (FH) und Geschäftsführender Gesellschafter der SES Schaltanlagen GmbH, wohnhaft in 76275 Ettlingen,

für den ausgeschiedenen Herrn Henrik Hotz mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Ziff. 5 der Satzung bis zum Ende der Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitgliedes Herrn Henrik Hotz, d.h. für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, also bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2026.

Teilnahme:

Anträge von Aktionären:

Anträge und Gegenanträge gem. § 126 AktG zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt können an den Vorstand der AG gerichtet werden.

Wir werden zugänglich zu machende Anträge einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse

www.hofgut-scheibenhardt.de/​hauptversammlung

 

veröffentlichen. Entsprechend § 126 Abs. 1 AktG werden dabei alle bis zum 27.08.2023, 24:00 Uhr, (bis 14 Tage vor der Hauptversammlung) eingehenden Anträge zu den Tagesordnungspunkten berücksichtigt. Die Hauptversammlung der Golfplatz Hofgut Scheibenhardt AG wird im elektronischen Bundesanzeiger am 09.08.2023 veröffentlicht.

Insbesondere möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:

1. Gem. § 11 Ziff. 4: Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Aktionäre sich mindestens drei Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft anmelden.

2. Gem. § 12 Ziff. 3 der Satzung kann Stimmrechtsvollmacht erteilt werden, sie muss jedoch in schriftlicher Form der Gesellschaft vorliegen. Das Stimmrecht kann nur durch den Aktionär selbst, einen anderen Aktionär oder durch den Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie des Aktionärs ausgeübt werden.

3. Beschlüsse über Anträge können nur gefasst werden über Gegenstände der Tagesordnung, die ordnungsgemäß bekannt gemacht sind (§ 124 Abs. 4 AktG). Bezüglich des Antragsrechts der Aktionäre ist auf §§ 122 – 124 AktG hinzuweisen: danach können nur Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, verlangen, dass Gegenstände zur Beschlussfassung einer Hauptversammlung bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe an den Vorstand so rechtzeitig zu stellen, dass diese Gegenstände spätestens binnen 10 Tagen nach der Einberufung der Hauptversammlung noch bekannt gemacht werden können.

 

Karlsruhe, den 06.08.2023

Der Vorstand
Christian Fitterer

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