Greenwich Beteiligungen AG
Bautzen
WKN: A2BPL1, ISIN DE 000A2BPL17
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung
der
Greenwich Beteiligungen AG
am Dienstag, den 26. September 2023,
um 09:00 Uhr
in die Geschäftsräume von
Frau Notarin Bettina Sturm
Dr.-Ernst-Mucke-Straße 11
02625 Bautzen
ein.
TAGESORDNUNG:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 Diese Unterlagen liegen ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Bahnhofstraße 55/57, 69115 Heidelberg, aus und werden auf Verlangen jedem Aktionär übersandt. Sie werden auch während der Hauptversammlung ausliegen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 in seiner Sitzung am 01.08.2023 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt. |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung aus dem Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 46.123,00 Euro vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Sitzverlegung und Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der Sitz der Gesellschaft wird von Bautzen nach Heidelberg verlegt und dementsprechend wird § 1 Abs. 2 der Satzung wie folgt neu gefasst: „2. Sie hat ihren Sitz in Heidelberg.“ |
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96, 101 AktG i.V.m. § 7 Abs. 1 der Satzung ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Amtszeit der gegenwärtigen Mitglieder des Aufsichtsrats läuft mit Beendigung dieser Hauptversammlung ab. Es stehen deshalb Neuwahlen an.
zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
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Hinweise
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro 2.844.875,00 eingeteilt in 2.844.875 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die 2.844.875 Stimmen gewähren. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 13 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrem Depot führenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes an diese Adresse übermitteln:
Bankhaus Gebr. Martin AG |
Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des
Dienstag, den 5. September 2023 (00:00 Uhr, sog. Nachweisstichtag) |
beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des
Dienstag, den 19. September 2023 (24:00 Uhr) |
unter der vorstehend genannten Adresse zugehen. Die Anmeldung und der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen, und empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen.
Adresse für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:
Greenwich Beteiligungen AG |
Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Der Bevollmächtigte hat sich zu legitimieren, soweit nicht gesetzliche Erleichterungen bestehen.
Hinweis zur Datenverarbeitung für Aktionäre und Aktionärsvertretern:
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des vorliegenden Kontakts ist die Greenwich Beteiligungen AG, Bahnhofstraße 55/57, 69115 Heidelberg. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist bestellt und unter der E-Mail-Adresse
info@greenwich-ag.de |
zu erreichen.
Die Greenwich Beteiligungen AG verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Aktiengesetzes (AktG) sowie aller weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften.
Die Aktien der Gesellschaft sind Inhaberaktien. Es wird daher kein Aktienregister geführt. Wir erhalten Daten der Aktionäre aber v. a. im Zusammenhang mit der Durchführung der Hauptversammlung. Es handelt sich dabei um Daten, die der Gesellschaft von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben oder für die Aktionäre aus diesem Anlass von ihren depotführenden Banken an die Gesellschaft übermittelt werden. Das sind insbesondere Name, Geburtsdatum, Adresse und weitere Kontaktdaten des Aktionärs, Aktienanzahl, Besitzart der Aktie; gegebenenfalls Name und Adresse des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters.
Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten daher in erster Linie für die Durchführung der Hauptversammlung. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten ggfs. auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten, soweit diese anwendbar sind.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich und erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c EU Datenschutz-Grundverordnung.
Heidelberg, im August 2023
Greenwich Beteiligungen AG
Der Vorstand