Manz AG – Bedingtes Kapital IV (476.000 Neue auf den Inhaber lautenden Stückaktien)

Manz AG

Reutlingen

– ISIN DE000A0JQ5U3 –

Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

 

Die ordentliche Hauptversammlung der Manz AG vom 4. Juli 2023 hat unter Punkt 7 der Tagesordnung gemäß dem bekannt gemachten Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 476.000,00 durch Ausgabe von bis zu 476.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (bedingtes Kapital IV) sowie in § 3 der Satzung der Gesellschaft einen neuen Absatz 7 anzufügen. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Bezugsrechten (Performance Shares) an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an Mitglieder der Geschäftsführungen von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft unterhalb der Geschäftsführungen, jeweils im ln- und Ausland, die aufgrund der Ermächtigung vom 4. Juli 2023 gemäß dem Beschluss unter Punkt 7 der Tagesordnung gewährt werden.

Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der am 23. Mai 2023 im Bundesanzeiger unter Punkt 7 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Manz AG vom 4. Juli 2023 bekanntgemacht worden ist.

Das bedingte Kapital IV gemäß § 3 Absatz 7 der Satzung der Gesellschaft wurde am 11. August 2023 in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart (HRB 353989) eingetragen.

 

Reutlingen, im August 2023

Manz AG

Der Vorstand

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