BENO Holding AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, 27. September 2023 um 9.30 Uhr

BENO Holding AG

München

ISIN: DE000A11QLP3
WKN: A11QLP

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Mittwoch, 27. September 2023
um 9.30 Uhr
(Einlass ab 9.15 Uhr)
in den Räumen der GCI Management Consulting GmbH
Brienner Str. 7
3. Obergeschoss
80333 München

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten und geprüften Jahresabschlusses der BENO Holding AG und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

Adresse für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises und eventueller Gegenanträge
bzw. Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und Übersendung des Anteilsbesitznachweises an:

BENO Holding AG
c/​o Bankhaus Gebr. Martin AG
Schlossplatz 7, 73033 Göppingen,
Fax Nr. 07161/​969317
bgross@martinbank.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

BENO Holding AG
Brienner Str. 7
80333 München
Fax Nr. 089/​20 500 999
info@beno-holding.de

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht-börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie o. g. Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 6. September 2023 zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der o. g. Adresse bis zum Ablauf des 20. September 2023 zugehen.

Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist, sowie den dortigen weiteren Hinweisen entnehmen.

Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden.

 

München, im August 2023

BENO Holding AG

Der Vorstand

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