COMMERZBANK Aktiengesellschaft: Mitteilung gemäß § 221 Absatz 2 Satz 3 AktG

COMMERZBANK Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

Wertpapier-Kenn-Nummer: CBK100
ISIN DE000CBK1001

Mitteilung gemäß § 221 Absatz 2 Satz 3 AktG
(Ermächtigung zur Ausgabe von Genussrechten und hybriden Schuldverschreibungen)

Die Hauptversammlung der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main („Gesellschaft“), hat auf ihrer Hauptversammlung am 31. Mai 2023 unter anderem beschlossen:

Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 30. Mai 2028 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder den Namen lautende Genussrechte oder andere hybride Schuldverschreibungen mit oder ohne Laufzeitbegrenzung auszugeben (zusammen die „Finanzinstrumente“). In dem durch den Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 31. Mai 2023 vorgegebenen Rahmen kann der Vorstand die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Finanzinstrumente festlegen. Zudem ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Finanzinstrumente auszuschließen.

Wegen der jeweiligen Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der am 20. April 2023 im Bundesanzeiger zu Tagesordnungspunkt 10 der ordentlichen Hauptversammlung der Commerzbank Aktiengesellschaft bekanntgemacht worden ist.

Der Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Mai 2023 über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Genussrechten und anderen hybriden Schuldverschreibungen wurde beim Handelsregister des Amtgerichts Frankfurt a.M. (HRB 32000) hinterlegt.

 

Frankfurt am Main, im August 2023

COMMERZBANK
Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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