ixes AG: Teilrücknahme der Einladung zu der auf den 23. August 2023 einberufenen ausserordentlichen Hauptversammlung

ixes AG

Dreieich

Teilrücknahme der Einladung zu der auf den 23. August 2023 einberufenen
außerordentlichen Hauptversammlung

Die am 10. Juli 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichte Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der ixes AG wird insoweit zurückgenommen und die Abladung erklärt, als sie sich auf Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung Auskunftsverlangen) und Tagesordnungspunkt 4 (Geltendmachung von Ersatzansprüchen und Bestellung besonderer Vertreter) bezieht.

Grund für diese teilweise Abladung ist, dass das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 8. August 2023 (Az. 20 W 157/​23) die Ermächtigung des Aktionärs Sven Nauke zur Einladung hinsichtlich dieser Tagesordnungspunkte als rechtswidrig aufgehoben hat.

 

Split, den 18. August 2023

ixes Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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