I-D Media AG
Köln
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, dem 10.10.2023 um 16:00 Uhr in den Räumen der
I-D Media AG, Konrad-Adenauer-Ufer 39, 50668 Köln
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung der I-D Media AG, Köln,
ein.
PRÄAMBEL
Die Aktionärin Laupa Beteiligungsgesellschaft mbH, deren Anteil am Grundkapital der I-D Media AG mehr als der 20. Teil beträgt, begehrt die Einberufung einer ordentlichen Hauptversammlung.
A. |
Tagesordnung |
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 |
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 ist bei der Gesellschaft (siehe Abschnitt B) erhältlich.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) durch Beschluss am 04.04.2023 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung ist deshalb nach § 173 Abs. 1 AktG nicht erforderlich. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung lediglich zugänglich zu machen und sollen nach § 176 Abs. 1 Satz 2 AktG in dieser erläutert werden, ohne dass es einer Beschlussfassung hierzu bedarf.
2. |
Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung |
Laupa Beteiligungsgesellschaft mbH schlägt vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von EUR 321.072,74 auf neue Rechnung vorzutragen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von EUR 321.072,74 auf neue Rechnung vorzutragen.
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 |
Laupa Beteiligungsgesellschaft mbH schlägt vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats
|
für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 |
Laupa Beteiligungsgesellschaft mbH schlägt vor, dem Mitglied des Vorstands, Herrn Dr. Patrick Sandmann, für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands, Herrn Dr. Patrick Sandmann, für das Geschäftsjahr 2022 keine Entlastung zu erteilen.
5. |
Beschlussfassung über Aufsichtsratsvergütung 2023 |
Laupa Beteiligungsgesellschaft mbH schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2023 eine Aufsichtsratsvergütung zu beschließen wie folgt:
Die Aufsichtsratsvergütung beträgt EUR 200,00 pro Monat und Aufsichtsratsmitglied. Zusätzlich und unabhängig von der Sitzungsart erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats pro Aufsichtsratssitzung EUR 700,00. Der Vorsitzende erhält das Doppelte.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2023 eine Aufsichtsratsvergütung zu beschließen wie folgt:
Die Aufsichtsratsvergütung beträgt EUR 200,00 pro Monat und Aufsichtsratsmitglied. Zusätzlich und unabhängig von der Sitzungsart erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats pro Aufsichtsratssitzung EUR 700,00. Der Vorsitzende erhält das Doppelte.
6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat |
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen; die Satzung der I-D Media AG setzt keine höhere Zahl fest. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 des Aktiengesetzes nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Das Entsenderecht der Aktionärin TIG Vermögensbeteiligung 1 GmbH gem. § 5 Abs. 1 der Satzung ist erloschen, da die Beteiligung an unserer Gesellschaft nicht mehr besteht.
In der außerordentlichen Hauptversammlung am 28.11.2022 wurden die amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für die Zeit bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung neu gewählt. Die Amtszeit der amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats ist abgelaufen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
|
jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Laupa Beteiligungsgesellschaft mbH schlägt vor,
|
jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats an Wahlvorschläge nicht gebunden.
B. |
Firma und Sitz der I-D Media AG |
I-D Media AG
Vorstand
Frau Nicole Barkemeyer
Konrad-Adenauer-Ufer 39
50668 Köln
Fax: 0221 399 603 19
E-Mail: contact@idmedia.com
Köln, 23.08.2023
I-D Media AG
Der Vorstand