wind 7 Aktiengesellschaft
Eckernförde
– Wertpapier-Kenn-Nr. 526640 –
– ISIN-Nr. DE 0005266407 –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2016
Wir laden unsere Aktionäre
zu der am
Montag, den 27. Juni 2016
um 10:30 Uhr
in
Carls-Showpalast,
Carlshöhe 47,
24340 Eckernförde,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
der
wind 7 Aktiengesellschaft
ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der wind 7 Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2015 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Herrn Veit-Gunnar Schüttrumpf für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 im Wege der Einzelentlastung beschließen zu lassen.
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4. |
Wahl des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Satz 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der wind 7 Aktiengesellschaft aus drei Vertretern der Aktionäre zusammen. Die satzungsgemäße Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr nicht mitgerechnet wird, in dem die Amtszeit beginnt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, die FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. |
Vorlagen an die Aktionäre
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen die auslegungspflichtigen Unterlagen, insbesondere die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, in den Geschäftsräumen der wind 7 Aktiengesellschaft in der Carlshöhe 36, 24340 Eckernförde, zur Einsicht der Aktionäre aus und sind ab diesem Zeitpunkt auch im Internet unter http://www.wind7.com im Bereich „HV 2016“ zugänglich. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos eine Abschrift der genannten Unterlagen. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Nach Ablauf der Anmeldefrist am 20.06.2016, 24.00 Uhr, werden aus abwicklungstechnischen Gründen bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sog. Umschreibestopp).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 20.06.2016 unter der nachfolgenden Adresse zugehen:
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Die Aktionäre können zur Anmeldung die Anmeldeformulare verwenden, die ihnen zusammen mit den Mitteilungen nach § 125 AktG übersandt werden.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen von ihnen bevollmächtigten Vertreter ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis zur Bevollmächtigung bedürfen der Textform (zu den Ausnahmen bei Stimmrechtsvertretern nach § 135 AktG siehe sogleich). Auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs notwendig. Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder (1) in Textform an die Gesellschaft an folgende Adresse gesandt werden
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oder (2) in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt werden. Wird die Vollmacht in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es gegenüber der Gesellschaft – soweit sich nicht aus § 135 AktG etwas anderes ergibt – eines Nachweises der Bevollmächtigung in Textform. Alternativ zur Übersendung von Vollmacht und Widerruf bzw. Nachweis der Vollmacht an die genannte Adresse der Gesellschaft können diese auch am Tage der Hauptversammlung vorgelegt werden.
Für Vollmachten an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes in § 135 AktG genanntes Institut oder eine dort genannte Person gilt § 135 AktG, wonach es in diesem Falle genügt, wenn der Bevollmächtigte die Vollmachtserklärung nachprüfbar festhält. Das Textformerfordernis gilt insoweit nicht. Auch in diesen Fällen ist für eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs Sorge zu tragen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit an, von der Gesellschaft benannte Mitarbeiter als Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und anzuweisen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Einzelweisungen für die Ausübung der Stimmrechte zu den Tagesordnungspunkten erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Weisungsvollmachten müssen spätestens drei Werktage vor dem Tage der Hauptversammlung bei der vorgenannten Adresse zugegangen sein.
Weitere Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten unsere Aktionäre mit der Eintrittskarte und den Mitteilungen nach § 125 AktG.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Eventuelle Gegenanträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge sind bis zum Ablauf des 12.06.2016 zu richten an:
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Gegenanträge müssen – im Gegensatz zu Wahlvorschlägen – begründet werden. Wir werden rechtzeitig gestellte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung hierzu unverzüglich nach ihrem Eingang gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Internet unter http://www.wind7.com im Bereich „HV 2016“ zugänglich machen; § 126 Abs. 2 AktG bleibt unberührt.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 7.480.748,00 und ist eingeteilt in 1.100.110 nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt nach § 13 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Eckernförde, im Mai 2016
wind 7 Aktiengesellschaft
Der Vorstand