AER Kooperation AG – Einladung zur Hauptversammlung (Donnerstag, den 19. Oktober 2023 um 11:00 Uhr)

AER Kooperation AG

Bielefeld

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre der AER Kooperation AG, Sitz Bielefeld, werden hiermit zu der am

Donnerstag, den 19. Oktober 2023 um 11:00 Uhr

virtuell stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AER Kooperation AG und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, des Lageberichts und Konzernlageberichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 12.457.827,12 € wie folgt zu verwenden:

Zur Verteilung an die Vorzugsaktionäre:

Dividendenvorzug: 10% des Nennwertes je Aktie = 50.000,00 €
Einmalige Superdividende in Höhe von 0,10 € je Aktie = 50.000,00 €

Gesamtausschüttung:

100.000,00 €

Gewinnvortrag des verbleibenden Betrages in Höhe von 12.357.827,12 € auf neue Rechnung

Als Tag der Auszahlung wird der 28. Tag nach der Durchführung der Hauptversammlung 2023 bestimmt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Jahr 2023 die folgende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu wählen:

DELTA AUDIT GMBH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Sitz Mainz

6.

Satzungsänderungen

a) § 1 Abs. 1 (Firma) wird geändert und hat nunmehr folgenden Wortlaut:

Die Firma der Gesellschaft lautet: AER AG

b) § 7 Abs. 1 (Hauptversammlung) wird geändert und hat nunmehr folgenden Wortlaut:

Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft, ihrer Niederlassungen oder in einer deutschen Landeshauptstadt statt. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats berechtigt, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre als virtuelle Hauptversammlung einzuberufen, sofern diese sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Der Vorstand bestimmt auch die näheren Einzelheiten des Verfahrens, die er mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt macht.

 

Unterlagen:

In den Geschäftsräumen der Gesellschaft sowie auf der Internetseite

https:/​/​aerport.aer.coop/​pages/​hauptversammlung

liegen seit der Einberufung der Hauptversammlung der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Lagebericht und Konzernlagebericht des Vorstands sowie der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 und der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns gem. § 170 Abs. 2 AktG zur Einsicht der Aktionäre aus.

 

Teilnahme an der Hauptversammlung:

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sind alle zum Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist.

Alle Aktionäre haben die Möglichkeit, die Ausübung der Aktionärsrechte einem Bevollmächtigen zu übertragen. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich um einen Mitaktionär oder um eine Person des Vertrauens handeln. Die Vollmacht muss spätestens vor Beitritt in die virtuelle Hauptversammlung schriftlich oder elektronisch via E-Mail unter

hv@aer.coop

vorgelegt werden.

 

Wichtige Sonderregelung virtuelle Hauptversammlung

Der Vorstand macht mit Zustimmung des Aufsichtsrates von seinem satzungsgemäßen Recht in Verbindung mit § 118a AktG Gebrauch, die Hauptversammlung als virtuelle Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchzuführen.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes (AktG) ist die Niederlassung der Gesellschaft in Reutlingen.

Die Hauptversammlung wird mit Bild und Ton übertragen. Die Zugangsdaten für die Übertragung werden allen Aktionären rechtzeitig vor der Hauptversammlung auf

https:/​/​aerport.aer.coop/​pages/​hauptversammlung

zugänglich gemacht. Den Aktionären wird im Wege der elektronischen Kommunikation die Stimmrechtsausübung, die Antrags- sowie die Auskunftsrechte ermöglicht. Den elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionären wird in der Versammlung ein Rederecht im Wege der Videokommunikation gewährt; hierfür ist die von der Gesellschaft angebotene Form der Videokommunikation zu verwenden. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

Die Aktionäre haben das Recht, vor der Versammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung via E-Mail an

hv@aer.coop

einzureichen. Stellungnahmen sind bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung einzureichen.

Die Aktionäre werden gebeten, Fragen an die Hauptversammlung zu den Tagesordnungspunkten vorab bis 12.10.2023 per E-Mail an

hv@aer.coop

einzureichen. Das Recht, Fragen im Wege der Videokommunikation im Rahmen der Generaldebatte in der Hauptversammlung zu stellen, wird hierdurch nicht eingeschränkt.

 

Bielefeld, im September 2023

AER KOOPERATION AG

Der Vorstand

Comments are closed.