youvestor AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (Dienstag, den 10.10.2023 um 14 Uhr)

youvestor AG

Frankfurt am Main

An alle Aktionäre der
youvestor AG

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Dienstag, den 10.10.2023 um 14 Uhr

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Die ordentliche Hauptversammlung wird aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats getroffenen Entscheidung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten, wobei

1.

die Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung einschließlich der Abstimmungen erfolgt;

2.

die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation (per „elektronischer Briefwahl“ per E-Mail) sowie Vollmachtserteilung möglich ist;

3.

den angemeldeten Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege elektronischer Kommunikation (bis zum Ablauf des zweiten Tages vor der Versammlung) eingeräumt wird;

4.

den Aktionären, die ihr Stimmrecht nach Nummer 2 ausgeübt haben, in Abweichung von § 245 Nr. 1 des Aktiengesetzes (AktG) unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt wird.

Ort der Hauptversammlung, an dem sich der Vorsitzende der Versammlung und der Vorstand befinden, sind die Geschäftsräume der youvestor AG, Mainzer Landstraße 41, 60329 Frankfurt am Main.

Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung.

Die Einladung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um die Ankündigung Ihrer Teilnahme (schriftlich per Post oder per E-Mail an aktienregister@youvestor.de) bis Mittwoch, den 04.10.2023, 24:00 Uhr.

Bitte beachten Sie unbedingt die besonderen Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung im Anschluss an die Tagesordnung.

Frankfurt am Main, 18.09.2023

Der Vorstand

 

Tagesordnung

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022

Vorlage des vom Aufsichtsrat am 06.09.2023 gebilligten und damit festgestellten Jahresabschlusses mit Stichtag zum 31. Dezember 2022 nebst Bericht des Aufsichtsrats.

 

TOP 2 Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Vorstand für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

 

TOP 4 Satzungsänderung
Ermächtigung zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung

Der durch das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung weiterer Vorschriften vom 20. Juli 2022 (Bundesgesetzblatt vom 26. Juli 2022, Seite 1166 ff.) neu eingeführte § 118a AktG ermöglicht es, in der Satzung vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (sogenannte virtuelle Hauptversammlung).

Die Satzung kann den Vorstand auch ermächtigen, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen. Eine entsprechende Satzungsregelung muss zeitlich befristet werden, wobei die maximale Frist fünf Jahre ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Handelsregister der Gesellschaft beträgt. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass sich das virtuelle Hauptversammlungsformat als solches in den vergangenen zwei Jahren bewährt hat und zumindest die Möglichkeit, Hauptversammlungen auch künftig virtuell abzuhalten, beibehalten werden sollte.

Es kann unter Berücksichtigung der Interessen insbesondere des Unternehmens und der Aktionäre immer wieder auch geboten erscheinen, Präsenz-Hauptversammlungen abzuhalten, bei denen eine Interaktion unter persönlicher Anwesenheit der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten anstelle einer virtuellen Interaktion stattfindet. Daher erscheint es sinnvoll, die Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung nicht unmittelbar durch Satzungsregelung anzuordnen, sondern den Vorstand zu ermächtigen, im Vorfeld jeder Hauptversammlung im Einzelfall zu entscheiden, ob die Versammlung als virtuelle oder als Präsenz-Versammlung stattfinden soll.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, in die Satzung einen neuen § 13a einzufügen:

㤠13a
Virtuelle Hauptversammlung
Der Vorstand ist ermächtigt, für bis zum Ablauf des 10. Oktober 2028 stattfindende Hauptversammlungen vorzusehen, dass die Versammlung unter Einhaltung der hierfür vorgesehenen rechtlichen Voraussetzungen ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung).“

 

TOP 5 Diverses

 

Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten

Der Vorstand hat sich mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die ordentliche Hauptversammlung als rein virtuelle Versammlung abzuhalten.

Die Hauptversammlung findet in den Räumen der youvestor AG, Mainzer Landstraße 41, 60329 Frankfurt am Main, als Ort der Hauptversammlung im Sinne des Gesetzes statt.

Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten an der Hauptversammlung ist jedoch wegen der Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung ausgeschlossen.

Die Hauptversammlung wird für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten im Internet über eine „Microsoft Teams Web Session“ in voller Länge live in Ton und Bild übertragen.

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation (elektronische Briefwahl per E-Mail) oder durch Bevollmächtigte ausüben. Ein Stimmrechtsvertreter wird von der Gesellschaft nicht benannt.

Den Aktionären und ihren Bevollmächtigten wird eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation sowie in der „Microsoft Teams Web Session“ eingeräumt.

Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, bzw. ihren Bevollmächtigten wird in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Die Möglichkeit des Widerspruchs zum Notar wird bis zum Ende der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation gewährleistet.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die nachstehenden Erläuterungen verwiesen.

 

Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Hauptversammlung anmelden.

Für die Inhaber der auf den Namen lautenden Aktien ist kein gesonderter Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär jedoch nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist (Art. 5 SE-VO i.V.m. § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG).

Die Anmeldung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung müssen der Youvestor AG bis spätestens Mittwoch, den 04.10.2023, 24:00 Uhr (MESZ), schriftlich oder per E-Mail unter folgender Adresse zugehen

Youvestor AG
Mainzer Landstraße 41
60329 Frankfurt am Main
E-Mail: aktienregister@youvestor.de

Nach Erfüllung der vorstehenden Teilnahmevoraussetzungen werden den teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten elektronische Einladungen zur Ausübung der Rechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung übersandt.

Auch die teilnehmenden Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten üben ihr Stimmrecht ausschließlich durch elektronische Briefwahl aus.

 

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (elektronische Briefwahl). Auch in diesem Fall müssen die oben genannten Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt werden.

Briefwahlstimmen (sowie ggf. deren Änderung oder Widerruf) können der Gesellschaft ausschließlich per E-Mail an

aktienregister@youvestor.de

 

übermittelt werden und müssen der Gesellschaft hierüber bis spätestens zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am Dienstag, den 10.10.2023 um 14 Uhr zugehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass andere Kommunikationswege für die Briefwahl nicht zur Verfügung stehen, insbesondere keine Übersendung der Briefwahlstimme per Post.

 

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre haben ferner die Möglichkeit, einen Bevollmächtigten zu beauftragen, für sie das Stimmrecht (und ggf. sonstige hauptversammlungsbezogene Rechte) auszuüben. Auch in diesem Fall müssen die weiter oben genannten Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt werden. Ein Stimmrechtsvertreter wird von der Gesellschaft nicht benannt.

Da eine physische Teilnahme solcher Bevollmächtigter aufgrund der Abhaltung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nicht möglich ist, können diese Bevollmächtigten das Stimmrecht in der Hauptversammlung auch ihrerseits nur im Wege der elektronischen Kommunikation per elektronischer Briefwahl ausüben. Die Rechtsausübung erfolgt durch einen Bevollmächtigten im Wege der elektronischen Kommunikation über die E-Mail-Adresse

aktienregister@youvestor.de

 

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist.

Vollmachtsformulare, die zur Vollmachtserteilung verwendet werden können, können hier heruntergeladen werden.

Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können sowohl durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als auch durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erfolgen. Für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf steht nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung, an welche insbesondere auch eine elektronische Übermittlung per E-Mail erfolgen kann:

Youvestor AG
Mainzer Landstraße 41
60329 Frankfurt am Main
E-Mail: aktienregister@youvestor.de

Eine durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilte Vollmacht bzw. deren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf müssen der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis spätestens Freitag, den 06.10.2023, 18:00 Uhr (MESZ), zugehen.

 

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Vorschläge zu einer in der Tagesordnung vorgesehenen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu übermitteln. Gegenanträge sowie Wahlvorschläge können der Gesellschaft vor der Hauptversammlung an folgende Adresse übermittelt werden:

Youvestor AG
Mainzer Landstraße 41
60329 Frankfurt am Main
E-Mail: aktienregister@youvestor.de

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 04.10.2023, 24:00 Uhr (MESZ), unter der vorstehenden Adresse zugehen, finden Berücksichtigung in der Hauptversammlung.

Die Gesellschaft wird fristgerecht unter der vorstehenden Adresse zugegangene, gemäß §§ 126 bzw. 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von teilnahmeberechtigten Aktionären so behandeln, als seien sie in der Hauptversammlung mündlich gestellt worden. Dies gilt entsprechend für Anträge zu Tagesordnungspunkten, die aufgrund eines Ergänzungsantrags von Aktionären gemäß § 122 Abs. 2 AktG durch gesonderte Bekanntmachung nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden.

 

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass Aktionäre, welche die weiter oben genannten Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben, bzw. ihre Bevollmächtigten Fragen wie folgt einreichen können:

Die Fragen sind der Gesellschaft per E-Mail an

aktienregister@youvestor.de

 

Betreff „Fragen zur Hauptversammlung“, zu übermitteln und müssen der Gesellschaft bis spätestens Freitag, den 06.10.2023, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.

 

Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung ausgeübt haben, bzw. ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, gegen Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch zur Niederschrift gemäß § 245 Nr. 1 AktG zu erklären. Die Erklärung ist über die E-Mail-Adresse

aktienregister@youvestor.de

 

von Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Ende möglich. Die Möglichkeit des Widerspruchs zum Notar wird bis zum Ende der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation gewährleistet.

 

Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Aktionäre, welche die weiter oben genannten Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllen bzw. ihre Bevollmächtigten können die gesamte virtuelle Hauptversammlung über das Internet in Ton und Bild live verfolgen. Die Zugangsdaten für die Übertragung werden ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten am Montag, den 09.10.2023 per E-Mail übersandt.

 

Frankfurt am Main, den 18.09.2023

youvestor AG

Der Vorstand

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