Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, München – Ordentliche Hauptversammlung (Freitag, 28. Juli 2023, um 10:00 Uhr)

Nucletron Electronic Aktiengesellschaft

München

– ISIN-Nr. DE0006789605 und ISIN-Nr. DE0005532931 –

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur diesjährigen

ordentlichen Hauptversammlung

ein. Sie findet am

Freitag, 28. Juli 2023, um 10:00 Uhr
(Einlass ab 09:30 Uhr)

im Gebäude der

SVG Straßenverkehrsgenossenschaft Süd eG,
Georg-Brauchle-Ring 91, 80992 München,

statt.

 

 

I. Tagesordnung

TOP 1
Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes

Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) der Hauptversammlung den festgestellten Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2022, den Bericht des Aufsichtsrats sowie den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns zugänglich.

Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung vom Vorstand und – soweit dies den Bericht des Aufsichtsrats betrifft – vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert und stehen vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter

http:/​/​www.nucletron.ag/​investor-relations/​hauptversammlung.html

zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung und sie liegen während der Hauptversammlung im Versammlungslokal zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Das Verlangen ist an die unten unter Abschnitt II.3 Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte genannte Anschrift zu richten.

Entsprechend den Bestimmungen des Aktiengesetzes bedarf es zu diesem Tagesordnungspunkt keiner Beschlussfassung durch die Hauptversammlung, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 AktG am 24. April 2023 gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Eine Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 AktG ist somit nicht erforderlich. Die Vorlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind vielmehr der Hauptversammlung zugänglich zu machen und sollen dieser erläutert werden, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung über sie bedarf.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Der im Geschäftsjahr erzielte Bilanzgewinn in Höhe von EUR 991.572,23 wird wie folgt verwendet:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,30 je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt EUR 841.302,60

und Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns in Höhe von EUR 150.269,63 auf neue Rechnung.

Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende, verbleibende Bilanzgewinn basieren auf dem am 27. März 2023, dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses, dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR 2.804.342,00, eingeteilt in 2.804.342 Stückaktien.

Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende ist nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Eine frühere Fälligkeit kann wegen § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG auch im Gewinnverwendungsbeschluss nicht vorgesehen werden. Die Dividende soll dementsprechend am 2. August 2023 gezahlt werden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

TOP 5
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Herr Hans Schmidt hat der Gesellschaft mit Schreiben vom 15. Mai. 2023 mitgeteilt, dass er sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft mit Ablauf der Hauptversammlung am 28. Juli 2023 aus persönlichen Gründen niederlegt. Herr Robert Tittl soll durch die Hauptversammlung neu in den Aufsichtsrat gewählt werden.

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Robert Tittl, Dipl.-Ing., wohnhaft in Eglharting, 85614 Kirchseeon, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.

 

 

II. Angaben zur Einberufung

1.

Teilnahme- und stimmberechtigte Aktien

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 2.804.342,00, eingeteilt in 2.804.342 Stückaktien (Aktie). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Die Gesamtanzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2.804.342 Stück.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Anmeldung

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Versammlung anmelden. Außerdem müssen die Aktionäre ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut bzw. den Letztintermediär ausreichend. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also Freitag, den 7. Juli 2023, 0:00 Uhr MESZ, („Nachweisstichtag“) beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft spätestens bis Freitag, den 21. Juli 2023, 24:00 Uhr MESZ, entweder in Textform (§ 126 BGB) unter nachfolgender Adresse:

per Post: Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, c/​o Commerzbank AG, GS-OPS Income & General Meetings, 60261 Frankfurt am Main

per Fax: +49-69-1362-6351

per E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com

oder durch Übermittlung durch Intermediäre entsprechend den Voraussetzungen des § 67c AktG zugehen.

Teilnahme und Verfügbarkeit der Aktien

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen oder Erwerbe nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.

3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung von Stimmrechten bevollmächtigen. Auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Intermediär im Sinn von § 135 Abs. 1 AktG noch eine andere ihm nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution (wie z.B. eine Aktionärsvereinigung) bevollmächtigt wird. Die Bevollmächtigung kann durch Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch Übermittlung der Vollmacht bis zum Donnerstag, den 27. Juli 2023, 12:00 Uhr MESZ, an die untenstehenden Kontaktdaten nachgewiesen werden. Für die Bevollmächtigung von Intermediären im Sinn von § 135 Abs. 1 AktG und anderen ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen und Institutionen (wie z.B. Aktionärsvereinigungen) sowie den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Bitte beachten Sie auch die von den jeweiligen Bevollmächtigten insoweit ggf. vorgegebenen Regeln.

Die Eintrittskarte enthält ein Formular, das für die Vollmachtserteilung verwendet werden kann. Dieses Formular kann auch unter folgenden Kontaktdaten angefordert werden:

per Post: Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, Hauptversammlung, Postfach 50 01 80, 80971 München

per Fax: +49-89-1490-0211

per E-Mail: aktie@nucletron.de

III. Weitere Informationen

Anfahrtsbeschreibung

Die ordentliche Hauptversammlung der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft findet im Gebäude der SVG Straßenverkehrsgenossenschaft Süd eG, Georg-Brauchle-Ring 91, 80992 München, statt. Den Veranstaltungsort erreichen Sie am besten mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Anreise mit der U-Bahn Linie U1 bis Haltestelle Georg-Brauchle-Ring. Das Sperrengeschoss verlassen Sie über Ausgang E und gehen am Georg-Brauchle-Ring nach Westen in Richtung Dachauer Straße. Fußweg ca. 5 Minuten.

Anreise mit der Tram Linie 20 bis Haltestelle Wintrichring. Sie überqueren die Kreuzung Georg-Brauchle-Ring nach Süden in Richtung Innenstadt und biegen links in den Georg-Brauchle-Ring. Fußweg ca. 5 Minuten.

Hygiene- und Schutzkonzept für die Hauptversammlung

Der Teilnehmerkreis ist auf Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, Vorstand und Aufsichtsrat der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft sowie Mitarbeiter der Gesellschaft beschränkt.

Alle Teilnehmer sind angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren und einen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten.

Alle Teilnehmer sind angehalten ihre Hände mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel unverzüglich und vor der Registrierung zu desinfizieren. Flüssigseife und Papierhandtücher stehen im WC bereit.

Alle Teilnehmer sind angehalten sich unverzüglich in den Versammlungsraum zu begeben, einen Platz einzunehmen und diesen vor Ende der Hauptversammlung möglichst nicht mehr zu verlassen.

Der Versammlungsraum wird während der Hauptversammlung dauerhaft gelüftet.

Es wird gebeten die vorstehenden Sicherheitsmaßnahmen zu beachten.

 

München, im Juni 2023

Nucletron Electronic Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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