LS INVEST AG
Duisburg
Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG
Gemäß § 246 Abs. 4 AktG gibt der Vorstand der LS INVEST AG bekannt, dass von einer Aktionärin eine aktienrechtliche Nichtig-
keits-, hilfsweise Anfechtungs-, sowie höchst hilfsweise (negative) Feststellungsklage erhoben worden ist, die unter dem Aktenzeichen 33 O 76/23 beim Landgericht Düsseldorf, 3. Kammer für Handelssachen, anhängig ist. Die Klägerin beantragt mit ihrer Klage:
I. |
festzustellen, dass der in der Hauptversammlung der Beklagten vom 22. Juni 2023 nach der Beschlussfeststellung des Versammlungsleiters gefasste nachfolgende Beschluss zu Punkt 7.3 der Tagesordnung nichtig ist:
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II. |
Hilfsweise zu Klageantrag I. beantragen wir, den im Klageantrag I genannten Beschluss für nichtig zu erklären, höchst hilfsweise, die Unwirksamkeit des Beschlusses festzustellen.“ |
Ein Termin wurde noch nicht anberaumt.
Duisburg, im September 2023
LS INVEST AG
Der Vorstand