TEN31 Bank AG – Einladung zur außerordentlichen Aktionärsversammlung (am 13.11.2023 um 13:00 Uhr)

TEN31 Bank AG

Ottobrunn

Amtsgericht München, HRB 215846

Einladung zur außerordentlichen Aktionärsversammlung der TEN31 Bank AG

Sehr geehrte Aktionäre, hiermit laden wir Sie zur

außerordentlichen Hauptversammlung der TEN31 Bank AG

am 13.11.2023 um 13:00 Uhr (MEZ)

in das

Notariat
Dr. Benedikt Pfisterer & Dr. Christoph Döbereiner
Marstallstraße 11
80539 München

ein.

 

Tagesordnungspunkt 1: Bestellung des Abschlussprüfers für das Wirtschaftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat und der Vorstand der TEN31 Bank AG empfehlen den Aktionären die Bestellung der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfergesellschaft als Jahresabschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2023. Die Aktionäre beschließen die Bestellung der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfergesellschaft als Jahresabschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2023 und beauftragen den Vorstand zum Abschluss der entsprechenden Verträge.

 

Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung

Die TEN31 Bank AG beschließt eine Kapitalerhöhung von 10.400.000,– um bis zu 10.010.000,– EUR auf bis zu 20.410.000,– EUR gegen Ausgabe von bis zu 7.700.000 jungen Aktien zum Nennwert von 1,30 EUR pro Aktie.

Alle Aktionäre sind quotal zum Bezug der jungen Aktien gegen Bareinlagen berechtigt.

Die Zeichnungsfrist für den Bezug der jungen Aktien endet um 15:00 Uhr am 30.11.2023.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen; dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten neuen Aktien zum beschlossenen Ausgabebetrag bis zum 01.07.2024 zeichnen und beziehen können.

Die neuen Aktien sind ab dem 01.01. des Geschäftsjahres, in dem die Kapitalerhöhung wirksam wird, gewinnberechtigt.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 01.07.2024 neue Aktien im Gesamtnennbetrag von 5.005.000,– EUR gezeichnet sind.

Die Aktionäre ermächtigen den Aufsichtsrat, die Fassung des § 4 Abs. 1 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern.

 

Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über eine Satzungsänderung

Die Aktionäre beschließen, den neuen Wortlaut des § 8 der Satzung unter 1) wie folgt: „Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei, höchstens jedoch fünf Mitgliedern.“

 

 

Ottobrunn, im Oktober 2023

Der Vorstand

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